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	<title>Kommentare zu: Darf denn der denn das?</title>
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	<description>Zentralo(h)rgan für Dippoldiswalde und die Region - Informationen von unten</description>
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		<title>Von: Dippser StattZeitung, Heiko Frey</title>
		<link>http://dippolds.info/2013/08/30/darf-denn-der-denn-das/#comment-6979</link>
		<dc:creator>Dippser StattZeitung, Heiko Frey</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Dec 2013 09:31:03 +0000</pubDate>
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		<description>Nach mehreren telefonischen und schriftlichen Nachfragen erhielten wir Ende Oktober dann doch noch eine Antwort aus dem Büro des Bundeswahlleiters auf die kritische Frage der Dippoldine. 
Rein rechtlich ist nichts an der Annonce zu beanstanden. Allerdings, und dies muss man auch der Fragestellerin bescheinigen, ein &quot;Geschmäckle&quot; -dies wird bei Wikipedia auch mit Ämterpatronage umschrieben- bleibt: 


Sehr geehrter Herr  Frey,

auf Ihre Anfrage vom 30. August 2013 und Ihre Nachfrage vom 24.09.2013 komme ich heute zurück und bitte die verzögerte Beantwortung, die durch das extrem hohe Arbeitsaufkommen rund um den Wahltag und Personalengpässe begründet ist, zu entschuldigen. 

Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei dem an uns übermittelten Zeitungsausschnitt - anders als von Ihrem Anfrager geschildert - nicht um eine Aussage des THW selbst, sondern um den Vorsitzenden eines THW Helfer- und Fördervereins handelt. Bei diesen handelt es sich allerdings um gemeinnützige Vereine im Sinne des Privatrechts, die den Zweck haben, die  Arbeit des THW zu unterstützen. Eine irgendwie geartete unzulässige Wahlbeeinflussung durch amtliches Verhalten kann hier daher nicht in Rede stehen.  

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Unterschrift)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nach mehreren telefonischen und schriftlichen Nachfragen erhielten wir Ende Oktober dann doch noch eine Antwort aus dem Büro des Bundeswahlleiters auf die kritische Frage der Dippoldine.<br />
Rein rechtlich ist nichts an der Annonce zu beanstanden. Allerdings, und dies muss man auch der Fragestellerin bescheinigen, ein &#8220;Geschmäckle&#8221; -dies wird bei Wikipedia auch mit Ämterpatronage umschrieben- bleibt: </p>
<p>Sehr geehrter Herr  Frey,</p>
<p>auf Ihre Anfrage vom 30. August 2013 und Ihre Nachfrage vom 24.09.2013 komme ich heute zurück und bitte die verzögerte Beantwortung, die durch das extrem hohe Arbeitsaufkommen rund um den Wahltag und Personalengpässe begründet ist, zu entschuldigen. </p>
<p>Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei dem an uns übermittelten Zeitungsausschnitt &#8211; anders als von Ihrem Anfrager geschildert &#8211; nicht um eine Aussage des THW selbst, sondern um den Vorsitzenden eines THW Helfer- und Fördervereins handelt. Bei diesen handelt es sich allerdings um gemeinnützige Vereine im Sinne des Privatrechts, die den Zweck haben, die  Arbeit des THW zu unterstützen. Eine irgendwie geartete unzulässige Wahlbeeinflussung durch amtliches Verhalten kann hier daher nicht in Rede stehen.  </p>
<p>Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Auftrag<br />
(Unterschrift)</p>
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