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	<title>Kommentare zu: Blind ins nächste Desaster?</title>
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	<description>Zentralo(h)rgan für Dippoldiswalde und die Region - Informationen von unten</description>
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		<title>Von: Dippser StattZeitung &#124; Eine unglückliche Diskussion</title>
		<link>http://dippolds.info/2015/03/05/blind-ins-nachste-desaster/#comment-30818</link>
		<dc:creator>Dippser StattZeitung &#124; Eine unglückliche Diskussion</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Mar 2015 07:44:06 +0000</pubDate>
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		<description>[...] kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen für den Katastrophenschutz zuständig sind. Den Verlauf der Beratung im Haupt- und Verwaltungsausschuss nannte er &#8220;unglücklich&#8221;. Hier wurden den Stadträten zweifelsfrei erklärt, dass die [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen für den Katastrophenschutz zuständig sind. Den Verlauf der Beratung im Haupt- und Verwaltungsausschuss nannte er &#8220;unglücklich&#8221;. Hier wurden den Stadträten zweifelsfrei erklärt, dass die [...]</p>
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		<title>Von: Heiko Frey - Redaktion StattZeitung</title>
		<link>http://dippolds.info/2015/03/05/blind-ins-nachste-desaster/#comment-30294</link>
		<dc:creator>Heiko Frey - Redaktion StattZeitung</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Mar 2015 19:49:13 +0000</pubDate>
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		<description>Ist Katastrophenschutz tatsächlich eine Pflichtaufgabe der Kommune? Über die Antwort auf unsere Frage berichten wir selbstverständlich:

Hallo Herr Antoniewski,

in der Sitzung des Haupt- und Verwaltungsausschusses am Mittwoch war ein wichtiges Argument bei der Diskussion um den Kauf des Schmiedeberger Bauhofes, dass Katastrophenschutz eine Pflichtaufgabe der Kommune wäre.

Eine Überprüfung dieser Aussage machte uns in der Redaktion der StattZeitung Sorgen: In welchem Gesetz ist diese Pflichtaufgabe geregelt? Allein der Begriff „Katastrophe“, aber erst recht ein ausgerufener Katastrophenfall haben tiefgreifende Auswirkungen - auch auf die Finanzierung der dann anfallenden Kosten.

Da der Katastrophenschutz nach Information der StattZeitung nicht (!) den Kommunen per Gesetz zugeordnet ist, könnte hier die Weisung einer höheren Instanz erfolgt sein. In diesem Fall müsste aber die (finanzielle) Mehrbelastung der Gemeinde entsprechend ausgeglichen werden.

Bitte teilen Sie uns den Sachstand mit und informieren Sie uns über die tatsächlich existierenden Gesetze.

Besten Dank vorab
Heiko Frey</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ist Katastrophenschutz tatsächlich eine Pflichtaufgabe der Kommune? Über die Antwort auf unsere Frage berichten wir selbstverständlich:</p>
<p>Hallo Herr Antoniewski,</p>
<p>in der Sitzung des Haupt- und Verwaltungsausschusses am Mittwoch war ein wichtiges Argument bei der Diskussion um den Kauf des Schmiedeberger Bauhofes, dass Katastrophenschutz eine Pflichtaufgabe der Kommune wäre.</p>
<p>Eine Überprüfung dieser Aussage machte uns in der Redaktion der StattZeitung Sorgen: In welchem Gesetz ist diese Pflichtaufgabe geregelt? Allein der Begriff „Katastrophe“, aber erst recht ein ausgerufener Katastrophenfall haben tiefgreifende Auswirkungen &#8211; auch auf die Finanzierung der dann anfallenden Kosten.</p>
<p>Da der Katastrophenschutz nach Information der StattZeitung nicht (!) den Kommunen per Gesetz zugeordnet ist, könnte hier die Weisung einer höheren Instanz erfolgt sein. In diesem Fall müsste aber die (finanzielle) Mehrbelastung der Gemeinde entsprechend ausgeglichen werden.</p>
<p>Bitte teilen Sie uns den Sachstand mit und informieren Sie uns über die tatsächlich existierenden Gesetze.</p>
<p>Besten Dank vorab<br />
Heiko Frey</p>
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