Sanierungsgebühren auch in Dipps?
In Dresden geht ein Gespenst um. Grundstückseigentümer, deren Häuser sich in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet befinden, müssen eine sogenannte Sanierungsgebühr zahlen. Egal, ob die Anwesen mit staatlichen Fördergeldern aufgewertet wurden oder ob hier nur eigenes Kapital eingesetzt wurde. Selbst wenn baulich in den vergangenen Jahren nichts gemacht wurde, ist der Obolus fällig. Die Sächsische Zeitung berichtete in ihrer heutigen Dresdner Ausgabe darüber.
Mit dieser Sanierungsgebühr soll eine gestiegene Lebensqualität abgegolten werden. Durch den Neubau von Straßen, Plätzen und Grünanlagen, den Abriss von Industriebrachen oder die Ansiedlung von Kindereinrichtungen oder Kulturstätten wurde der Lebensstandard bzw. Wohnwert in diesen Gebieten erhöht. Und dafür muss jetzt bezahlt werden. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Wertsteigerung des jeweiligen Grundstücks und wird in einem komplizierten Verfahren errechnet. Summen von einigen tausend Euro können hier schnell zusammenkommen.
In Dippoldiswalde gibt es bislang zwei Sanierungsgebiete. Einmal ist dies die komplette historische Altstadt, das zweite Sanierungsgebiet -die Unterstadt von Dippoldiswalde- wurde gerade erst ausgewiesen. Müssen die Hauseigentümer nun fürchten, ebenfalls einen Gebührenbescheid zu bekommen? Diese Frage stellen wir hiermit den Stadträten, die am Mittwoch wieder tagen. Leider erhielten wir auf unsere letzte Frage, zur finanziellen Förderung Dippser Vereine, noch keine Antwort. Ob dies an einem erkrankten Bürgermeister lag, wir wünschen gute Genesung, oder an der Brisanz der Frage?
Februar 2nd, 2010 at 08:15
Wäre ja typisch für Deutschland. Hausbesitzer zahlen für Straßenausbau, für Fußwege, für überdimensionierte Abwasseranlagen und so weiter und so fort…
Wenn das so weitergeht zahlen wir auch noch für Sonnenschein, hebt ja den Wert des Hauses. Man kann es ja ohne Verlust nicht verkaufen aber das macht ja nichts – Wert ist gestiegen, also Zahlemann: raus mit den Euro.
Februar 3rd, 2010 at 11:43
Da scheint kein Weg zu geben daran vorbei, an den Sanierungsbeiträgen. denn im Baugesetz steht:
“Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht.”
Er hat also, der Eigentümer, zu zahlen nämlich.
Hier der §: http://dejure.org/gesetze/BauGB/154.html
Februar 3rd, 2010 at 11:52
Hallo Gesetzefinder,
dies kann ich alles nachvollziehen. Aber wussten das auch die Grundstückseigentümer in der Innenstadt oder sind sich die Hausbesitzer rings um die Freiberger Straße über diese Regelung im Klaren?
MfG OP
Februar 3rd, 2010 at 20:29
@opj_084
Vermutlich werden das die Wenigsten wissen. Weder die Hausbesitzer noch die Stadtverwaltung und die Stadträte werden wohl das Baugesetz (aus verständlichen Gründen) in Detail kennen. Und dann kommt das böse Erwachen. So ähnlich wie mit den Straßenausbaubeiträgen hier in Reinholdshain…
Irgendeine übergeordnete Behörde (Kommunalaufsicht oder Regierungspräsidium oder irgend so jemand) gibt einen freundlichen Hinweis und die Stadt muss Bescheide verschicken und die Eigentümer müssen zahlen, wie immer…
Februar 4th, 2010 at 22:54
[...] wenigen Tagen berichteten wir über Sanierungsgebühren, die in Dresden von Grundstückseigentümern verlangt werden. Mit der Begründung, dass [...]
Februar 4th, 2010 at 22:57
Weiterführende Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier:
http://dippolds.info/2010/02/04/sanierungsgebuhren-in-dipps/
September 5th, 2011 at 18:02
[...] Dippser Stattzeitung berichtet über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen in den zwei Dippoldiswalder [...]