Sonderöffnungszeiten zur Umschreibung von Ausweis- und Fahrzeugpapieren
von Ralf Kerndt, Oberbürgermeister
Für die erforderlichen Umschreibungen der Ausweispapiere und Zulassungspapiere, werden mit Unterstützung der Zulassungsstelle des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in den Einwohnermeldeämtern in Dippoldiswalde und Schmiedeberg folgende Sonderöffnungszeiten im kommenden Jahr angeboten:
Mittwoch, den 08.01.2014 – 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Samstag, den 11.01.2014 – 9-12 Uhr
Mittwoch, den 15.01.2014 – 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Samstag, den 18.01.2014 – 9-12 Uhr
Mittwoch, den 22.01.2014 – 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Samstag, den 25.01.2014 – 9-12 Uhr
Mittwoch, den 29.01.2014 – 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Samstag, den 01.02.2014 – 9-12 Uhr
Alle erforderlichen Änderungen können Sie an einem Tag in Dippoldiswalde oder in Schmiedeberg vornehmen.
Für die Änderung der Personal- und Passdokumente müssen im Einwohnermeldeamt vorgelegt werden:
- vorhandener gültiger Personalausweis und Pass
- evtl. Vollmacht (insofern der Ausweisinhaber nicht selbst einen Termin wahrnehmen kann)
Für eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist der Zulassungsstelle, neben den zuvor geänderten Ausweispapieren, vorzulegen:
- vorhandener gültiger Fahrzeugschein
- Personalausweis
- evtl. Vollmacht (insofern der Fahrzeughalter nicht selbst einen Termin wahrnehmen kann)
- eine gültige Hauptuntersuchung muss auf dem Fahrzeugschein eingetragen sein
Bitte beachten Sie, dass die Fahrzeugpapiere nur geändert werden können, wenn in diesen der jetzige Wohnort (also Dippoldiswalde oder Schmiedeberg) korrekt vorhanden ist!
Eine Adressänderung von Firmenfahrzeugen ist nur auf den Zulassungsstellen des Landratsamtes in Dippoldiswalde und Freital möglich.
Die Firmen können hierzu vorab an die Zulassungsstelle übergeben:
- Firmenname
- alle Fahrzeugkennzeichen
- Kopie der gültigen Hauptuntersuchung je Fahrzeug
Weitere Rückfragen hierzu können an die Zulassungsstelle unter 03501/5154273 (Dippoldiswalde) oder 03501/5154272 (Freital) gerichtet werden.
Ich bitte alle betroffenen Bürger und Gewerbetreibenden um entsprechende Beachtung.