Noch immer ein Zentralorgan der Partei- und Staatsführung ?
In der heutigen Sonnabend-Ausgabe der Sächsischen Zeitung kommentierte Karin Schlottmann den Koalitionsvertrag zwischen CDU/ CSU und SPD, über den in diesen Tagen die Mitglieder der SPD entscheiden dürfen.
Bekanntermaßen erhalten alle 470.000 Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands einen Stimmzettel, der letztendlich über den Ausgang der Bundestagswahlen entscheidet. Durch ein festgelegtes Quorum von 20% reicht es, wenn sich lediglich etwa 47.000 SPD-Mitglieder für den Koalitionsvertrag aussprechen. Verschiedene Verfassungsrechtler denken deshalb, dass hier die Wahlergebnisse konterkariert werden, wenn eine Minderheit über das Ergebnis von knapp 62 Millionen Wählern entscheidet.
Frau Schlottmann als Journalistin wischt die Bedenken der Fachleute und das offensichtlich vorhandene demokratische Missverhältnis jedoch einfach vom Tisch.
Schlimmer noch: Sie kommentierte weiter, dass die Abgeordneten im Bundestag rechtlich nicht an Parteibeschlüsse und Mitgliedervoten gebunden wären. „Das freie Mandat bleibt gewahrt.“
Vielleicht hätte sich die Journalisten mal einfach den Vertrag der Koalition in spe genommen und nachgelesen. Dort steht (Seite 184, Kapitel 8. “Arbeitsweise der Koalition”):
Kooperation der Fraktionen
Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.
Laut Grundgesetz, Artikel 38 ist dies jedoch nicht zulässig:
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Anmerkung:
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