Einschränkungen im IT-Verfahren des Jobcenters am 30. August
Die anstehende Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa (SEPA) macht auch technische Anpassungen von zentralen IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA) notwendig.
Diese sind sehr komplex und zeitaufwändig. Die BA ist immer bestrebt, neue IT-Einbindungen an Wochenenden vorzunehmen, um die Abläufe in den Arbeitsagenturen und Jobcentern nicht zu beeinträchtigen.
Die Umstellung des IT-Programms zur Berechnung und Bescheidung von Arbeitslosengeld II (A2LL) erfolgt am letzten Wochenende im August 2013. Aufgrund des Umfangs der notwendigen technischen Änderungen sowie der hierfür benötigten Zeit muss die Umstellung bereits in der Nacht auf den Freitag beginnen. Daher wird das IT-Verfahren A2LL am Freitag, den 30.August 2013, bundesweit in den Jobcentern nicht zur Verfügung stehen.
Leistungsrechtliche Anliegen können durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an diesem Tag daher leider nur eingeschränkt bearbeitet werden.
Die Monatszahlung für September 2013 an die Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird zu diesem Zeitpunkt bereits veranlasst sein. Die Auszahlung der Leistungen wird also pünktlich erfolgen.