Nun liegt das Urteil schriftlich vor. Die laut ausgesprochene Vermutung von Uwe Glöß hier als Kommentar in der Dippser StattZeitung, der die eigennützige Hilfe von Stadträten für Stadträte in die Nähe der Mafia rückte, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Gegen das Urteil könnten die unterlegenen Kläger (Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde e.G. und Falk Kühn-Meisegeier, der auch Stadtrat der Freien Wähler in Dippoldiswalde ist) noch Berufung einlegen. Aufgrund der Begründung des Gerichtes scheint dies allerdings eher unwahrscheinlich.
Die StattZeitung berichtete bisher schon recht ausführlich über dieses Thema. Für Heiko Frey als Initiator und Verantwortlicher für diesen Internetblog war allein der Vorgang, dass ein Stadtrat juristisch gegen Bürger vorgeht, sehr beschämend für die Kommunalpolitik. Bereits in der Vergangenheit konnte man immer wieder beobachten, dass verschiedene Stadträte überproportional erfolgreich bei der Erlangung städtischer Aufträge waren. Wenn diese laut formulierte Erkenntnis nun zur Bestrafung geführt hätte, wäre dies ein großer Schritt hin zur Bananenrepublik.
Aus diesem Grund bedankt sich die StattZeitung hiermit ausdrücklich bei Uwe Glöß für den Mut, eine Entscgheidung durch das Gericht herbeiführen zu lassen.
In seiner Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass zwischen Tatsachenbehauptung einerseits und Meinungsfreiheit andererseits unterschieden werden muss. Auch wenn der beanstandete Kommentar nicht Ross und Reiter genannt hatte, so war dies bei der Urteilsfindung nicht relevant, da in einer Kleinstadt Personen bzw. Unternehmen allgemein bekannt sein dürften.
Schlussendlich müssen aber Wohnungsgenossenschaft oder Falk Kühn-Meisegeier auch persönlich mit Kritik leben, wenn diese nicht vordergründig Unternehmen oder Privatperson diffamiert, sondern sich lediglich auf einen bestimmten Sachverhalt bezieht. Und hier darf Kritik auch scharf, schonungslos – ja sogar ausfällig – vorgetragen werden, so das Gericht.
Bereits im Vorfeld hatte sich die StattZeitung dafür eingesetzt, die Wogen zu glätten und lieber ein streitschlichtendes Gespräch vor dem Gerichtstermin zu führen. Leider wollte dies nur Uwe Glöß.
Nach dem Urteil haben wir wiederum beiden Parteien angeboten, eine sachliche und abschließende Aussprache nach dem Urteil zu führen. Dies wollten wir gern verbinden, um über das künftige Miteinander zu reden. Uwe Glöß hat auch hier bereits seine Zustimmung gegeben. Eine Antwort von Stadtrat und Wohnungsgenossenschaft erwarten wir innerhalb der nächsten Stunden, sofern hier tatsächlich Interesse an einer Aussprache besteht.
Übrigens: Wie Sie hier sehen, war das Führen eines klärenden Gespräches ein zentraler Bestandteil der Klageerweiterung des Rechtsanwaltes der Wohnungsgenossenschaft bzw. von Falk Kühn-Meisegeier. Daran müssen sich die Kläger zukünftig messen lassen.