Kein Verstoß gegen Pressekodex
Im Dezember 2009 berichteten wir über einen fragwürdigen Artikel in der Sächsischen Zeitung: Unter der Überschrift „SZ-Chef Jörg Seidel wird Tierpate“ wurde über den 50- Geburtstag des Unternehmers berichtet.
Wir fragten daraufhin beim Deutschen Presserat an, ob es sich hier evtl. um einen Verstoß gegen die Publizistischen Grundsätze des Presserates handeln könnte. Mit der Überschrift wurde einerseits vermittelt, dass sich Jörg Seidel für den Tierschutz engagiere. Zudem wurden mit der exklusiven Berichterstattung, die vergleichbaren Unternehmern nicht zugestanden wird, grundlos politische Vertreter und Unternehmen beworben. Die Vermutung, die Redaktion vermische hier private und geschäftliche Interessen und verstoße somit gegen Ziffer 7 des Pressekodex, lag nahe.
Der Presserat sah dies nicht so und hielt den Beitrag für zulässig. Diese Antwort erhielten wir vor wenigen Tagen. Einerseits wäre erkennbar, dass der Artikel in der Rubrik „Klatsch“ gestanden haben soll. Andererseits läge es im Ermessen der Redaktion, den Geburtstag ihres Chefredakteurs als „berichterstattungswert“ einzustufen. Und letztendlich würden die Namen und Unternehmen der Gäste lediglich erwähnt, „eine Vermengung von privaten und geschäftlichen Interessen sehen wir ebenfalls nicht gegeben“.