Sächsisches Ladenöffnungsgesetz und Änderung des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes frei zur Anhörung
Die Staatsregierung hat heute den Entwurf des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz) und den Gesetzentwurf zur Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes zur Anhörung freigegeben, der federführend vom Wirtschaftsministerium erarbeitet wurde. Bis Mitte Juni haben Städte- und Gemeindetag, Landkreistag, Handelsverbände, Kirchen, Gewerkschaften und Kammern die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.
„Die Neuregelung des Gesetzes trägt den Einkaufsgewohnheiten und Bedürfnissen der Kunden Rechnung. Der Entwurf schafft Freiheit und Flexibilität für Händler, die damit auch regional noch besser auf die Wünsche ihrer Kunden reagieren können. Ich denke wir haben mit den für die Öffnung an Sonn- und Feiertagen geschaffenen Regelungen einen Ausgleich der Interessen von Kunden, Händlern und Arbeitnehmern gefunden. Wir haben außerdem entbürokratisiert“, so Sachsens Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sven Morlok (FDP).
Werktags soll es bei der geltenden möglichen Ladenöffnungszeit von 6 bis 22 Uhr bleiben. Darüber hinaus sieht der Referentenentwurf vor, Einkaufsveranstaltungen mit Erlebnischarakter, z.B. Mitternachtsshopping, per Anzeige der betroffenen Verkaufsstellen bei der Gemeinde zu ermöglichen. Bisher waren Rechtsverordnungen der Gemeinde nötig, um Einkaufsveranstaltungen außerhalb der allgemeinen werktäglichen Ladenöffnungszeit zu gestatten. „Damit können die Händler viel flexibler auf ihre Kunden zugehen“, so Morlok. Ein langer Vorlauf von bis zu zwei Jahren von der Verordnung der Gemeinde bis zum Event sei damit nicht mehr notwendig. „Hier haben wir entbürokratisiert“, ergänzte Morlok.
Zusätzlich zu den vier verkaufsoffenen Sonntagen soll ein weiterer verkaufsoffener, aber regional begrenzter Sonntag eingeführt werden, der flexibel gestaltet werden kann. „Bei ihren traditionellen Straßenfesten oder Märkten haben Händler und Gemeinden damit einen Trumpf im Ärmel“, so Morlok.
Die Festlegung der möglichen verkaufsoffenen Sonntage liegt in den Händen der Gemeinde, es gilt nach wie vor eine mögliche Öffnungszeit von 12 bis 18 Uhr.„Die Öffnung von Videotheken und das Betreiben von Autowaschanlagen an Sonntagen sollen durch eine Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes ermöglicht werden“, so Morlok. Danach sollen Videotheken sonntags von 13 bis 19 Uhr öffnen dürfen, Autowaschanlagen ganztägig.
„Sachsen liegt mit der neuen Regelung der Öffnungszeiten im Vergleich mit den angrenzenden Ländern und Staaten im Mittelfeld“, sagte Morlok abschließend.
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (Pressemitteilung)