Ausweisung von Reitwegen nach § 12 Abs. 1 SächsWaldG
Hier: Information über die Reitwegeplanung im Waldgebiet Böthchen
Das Landratsamt beabsichtigt im Waldgebiet Böthchen Reitwege zu verlegen bzw. neu auszuweisen.
Für die Reitwegverlegung gibt es mehrere Gründe. Der Wanderweg im Lämmergrund ist sehr schmal, so dass es zu Konflikten mit Wanderern kommen kann. Außerdem ist der Schwarzbornweg in Richtung Lämmergrund recht steil und von den Pferden ausgetreten. Es ist Erosion zu befürchten. Die Prüfung des Reitwegeverlaufs erfolgte aufgrund von Bürgerhinweisen.
Allen Beteiligten bzw. Betroffenen wird die Möglichkeit gegeben, sich dazu innerhalb von 4 Wochen beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Abteilung Forst, Dr.-Külz-Straße 1, Haus 3, 01744 Dippoldiswalde zu äußern. Die Postanschrift lautet: Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, GB 3 – Abteilung Forst, Postfach 10 02 53/54, 01782 Pirna.
Bei Nichtäußerung wird davon ausgegangen, dass keine Bedenken gegen die Ausweisung bestehen.
Gez. Geschu
Leiter Abteilung Forst