Die 5.000 Euro Frage
Gerieten sie unter Druck, weil der einflussreiche Richter Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie erhob?
(Anm. d. Red.: „sie“ sind zwei Polizeibeamte, die im Fall „Kinderbordell Jasmin“ ermittelt haben.)
Diese Frage, und einige andere mehr, stellten zwei Leipziger Journalisten, nachdem sie nach mühsamen Recherchen im Internetportal der „ZEIT-ONLINE“ über die Verstrickungen sächsischer Juristen und Polizeibeamter berichtet haben.
Über die Hintergründe zu diesem Artikel gibt es einen sehenswerten Beitrag des Medienmagazins Zapp auf YouTube:
Üblich in solchen Fällen ist es, gegen den Artikel etwas zu unternehmen, per einstweiliger Verfügung den betreffenden Beitrag entfernen zu lassen, eine Gegendarstellung zu erwirken, etc. Dies alles erfolgte bisher nicht, Sie können den Beitrag weiterhin bei „ZEIT-ONLINE“ lesen.
Stattdessen wurden die beiden beteiligten Journalisten persönlich in Haftung genommen. Sie wurden wegen übler Nachrede zu jeweils 2.500 Euro Strafe verurteilt.
Pikanter Weise sollen sich sowohl im Umfeld der Staatsanwaltschaft als auch im Umfeld des Dresdner Gerichtes Beteiligte des Verfahrens befinden. Ebenfalls seltsam, dass die betroffenen Polizisten ihrerseits keinen Einspruch einlegen wollten. Erst ihr Vorgesetzter, der Polizeipräsident persönlich, soll auf Druck des Sächsischen Innenministeriums tätig geworden sein.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Gewerkschaft der Journalisten, kritisierte das Urteil scharf. “Wenn das Urteil Schule macht, besteht die Gefahr, dass auch andernorts versucht wird, kritisch und investigativ recherchierende Journalisten einzuschüchtern”.
Während die betroffenen Journalisten alle Rechtsmittel ausschöpfen wollen und bereits in der nächsten Instanz auf ein Ende der „Einschüchterungsversuche“ hoffen, will auch der DJV nach Vorlage der Urteilsbegründung über weitere mögliche Schritte beraten. Nicht auszudenken, wenn in Deutschland zukünftig jede kritische Frage derart bestraft werden kann.