Traditionshandwerk im Umbruch
Es ändert sich vieles – bei den Schornsteinfegern. Wie allseits (un)bekannt ist, dürfen bereits seit einigen Jahren ausländische Schornsteinfeger in Deutschland arbeiten. Dieses Gesetz wurde wohl auf Druck der EU verfasst, in der Wirklichkeit sind kaum derartige Aktivitäten bekannt.
Ab dem Jahr 2013 ist das Monopol der (Bezirks-)Schornsteinfeger aber endgültig beendet. Dann darf jeder Hauseigentümer nach seinem Belieben den Schornsteinfeger auswählen. Der Markt soll regulieren, eine feste Gebührenordnung wird es nicht mehr geben. Allerdings hat die Sache einen gewaltigen Haken: Der bestellte Bezirksschornsteinfeger behält die Oberaufsicht, ob jeder Hausbesitzer seiner Kehrpflicht auch nachkommt. Passiert dies nicht, wird das zuständige Landratsamt verständigt, das Kehren kann zwangsangeordnet und der Säumige kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro bedacht werden.
Und so wird anstatt einer Preissenkung sogar eine Erhöhung der summierten Kosten und Gebühren um bis zu 25% erwartet.
In Dippoldiswalde hat Hans-Ullrich Schmidt den Kehrbezirk seines Vaters Eberhard übernommen. Derzeit gehören zu diesem Bestand ca. 2.500 Heizungsanlagen. Der amtierende Bezirksschornsteinfegermeister sieht die Zukunft gelassen, zumal viele rechtliche Details nach seiner Aussage noch nicht abschließend geklärt sind.
So müssen die Schornsteinfeger für jedes Objekt einen „Feuerstättenbescheid“ verfassen. Hans-Ulrich Schmidt, der auch im Dippser Stadtrat für die CDU sitzt, weiß noch nicht einmal, wie dieser Bescheid letztendlich formell aussehen soll. Daher sieht er keine Eile und wird pro Jahr ca. 800 Bescheide erstellen. Ob diese Papiere auch den Hauseigentümern zur Verfügung gestellt werden? Fakt ist nur, die Chose bezahlen die Hauseigentümer bzw. Mieter im Rahmen der Betriebskosten – jeweils knapp 10 Euro werden dafür zusätzlich fällig.