Dippser StattZeitung jugendgefährdend?
Diese Frage steht wirklich: Ist die “Dippser StattZeitung” jugendgefährdend? Oder anders gefragt: Ist die “Dippser StattZeitung” ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren freizugeben?
Die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss. Die Klassifizierungsstufen beruhen dann auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die Pflicht zur Einordnung des Inhalts soll für jede Webseite gelten.
Quelle: Heise online
Also müssen wir unsere Webseiten überprüfen und klassifizieren. Obwohl wir denken, dass von diesen Seiten keine Gefahr für Kinder und Jugendliche ausgeht. Ist das aber wirklich so?
Was sind die objektiven Kriterien? Was ist den nun jugendgefährdend? Gehen wir also mal auf die Webseite der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und schauen was zu tun ist. Aber ehrlich gesagt, viel zu viel “Gummi” in den Antworten, hilft so nicht wirklich.
Aber hier, 17 Fragen und Antworten zum JMStV, die helfen vermutlich. Nja, zumindest eine Empfehlung gibt es:
Bei der derzeitigen Sach- und Gesetzeslage kann nur eines empfohlen werden: abwarten und beobachten. Denn es hat sich praktisch nichts geändert, weil die Möglichkeit Online Inhalte zu kennzeichnen nur auf dem Papier existiert, praktisch aber keinen Schutz vor staatlichen Maßnahmen bietet.
Lediglich das Impressum muss um die Daten eines Jugendschutzbeauftragten ergänzt werden, weil sonst Abmahnungen drohen.
Und einen hab ich noch, einen Artikel auf law blog von Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht, Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Düsseldorf:
[...]
Also: Wer keine Inhalte anbietet, die für unter 16-Jährige durchgehend schädlich sind, muss weder eine Alterskennzeichnung einführen noch Sendezeiten beachten. Entgegen mancher Behauptung wird es also keine Bußgelder bloß deswegen geben, weil auf einem Blog keine Alterskennzeichnung vorhanden ist. Wer für sich also zu der Überzeugung kommt, dass er keine Inhalte anbietet, die erst ab 16 Jahren zugänglich sein dürfen, hat keinen Handlungsbedarf. Schon das dürfte die weitaus meisten Blogger aus der Schusslinie des JMStV bringen.
Überdies werden sich die viele Blogger darauf berufen können, (auch) tagesaktuelle, gesellschaftlich relevante Themen zu diskutieren und damit auf der Ebene üblicher redaktioneller Angebote zu stehen. Diese sind aber grundsätzlich von den Vorschriften ausgenommen. Was zum Beispiel dazu führt, dass Bild auch künftig online nackte Mädchen zeigen darf und Spiegel online auch mal einen Text zu pikanten Themen veröffentlichen kann, ohne sich um Altersvorgaben scheren zu müssen. Ich bin zuversichtlich, dass Gerichte eine Vielzahl von Blogs ebenfalls als ein quasi-journalistisches Angebot ansehen würden mit der Folge, dass sich die Frage nach Altersklassifikationen für sie gar nicht stellt.
[...]
Na, da bin ich ja erst einmal beruhigt. Also haben wir keinen Handlungsbedarf – oder brauchen wir (und viele andere Webseiten auch) doch noch einen “Jugendschutzbeauftragten”?
Auf die weitere Entwicklung der Dinge mit diesem sinnlosen(?) Staatsvertrag darf man gespannt sein…
PS:
Dezember 15th, 2010 at 21:26
Anscheinend steht der Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) nun doch vor dem “Aus”? Dies wäre in erster Linie ein Erfolg der verunsicherten, aber kämpferischen Netzgemeinde:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,734844,00.html