Alte Behinderten-Parkausweise verlieren zum 01.01.2011 ihre Gültigkeit
Pressemitteilungen 09.11.2010 | 176/2010
Um auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken zu dürfen, benötigt man einen besonderen Parkausweis. Dieser wurde im Jahr 2001 für behinderte Menschen nach europäischem Muster eingeführt.
Die alten, noch nicht europaweit gültigen Ausweise, die vor 2001 ausgegeben wurden, verlieren nun zum 31.12.2010 ihre Gültigkeit. Diejenigen, die noch einen solchen alten Parkausweis besitzen, sollten rechtzeitig einen neuen Ausweis beantragen. Ab 01.01.2011 gelten nur noch die neuen Parkausweise, welche europaweit gültig sind. Beim Parken gelten die Bestimmungen des jeweiligen Landes. Im Unterschied zu den alten Parkausweisen sind im neuen EU-Parkausweis die persönlichen Informationen (Name, Foto) nur noch auf der Rückseite eingetragen und somit nicht mehr für jedermann von außen einsehbar, wenn der Ausweis im Fahrzeug liegt.
Die neuen Ausweise können
- in den Bürgerbüros des Landratsamtes
- direkt im Referat Verkehrsrecht in Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7, persönlich oder schriftlich
- in den Rathäusern der Großen Kreisstädten Pirna, Dippoldiswalde, Freital und Sebnitz
beantragt werden. Ein Passfoto ist beizufügen.
Wer ab Januar 2011 auf einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz parkt und keinen neuen EU-einheitlichen Ausweis vorweisen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Verwarnung rechnen. Alle EU-Parkausweise, die nach 2001 ausgegeben wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Kontakt:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Abteilung Straßenbau und Verkehr, Referat Verkehrsrecht
Weißeritzstraße 7
01744 Dippoldiswalde
Tel.: 03504 620-3140