Rente mit 62 oder gar 55?
Aber ja doch! Aber natürlich nicht für jeden, nein, für jeden nicht. Für das gemeine Volk bleibt es bei Rente mit 67 (oder mit 69 oder mit ??)!
Aber für die Leistungsträger für die, die richtig viel für unser Land getan haben, Gesetze beschlossen zum Beispiel (auch wenn die manchmal nicht Verfassungsgemäß waren), für die haben sie für sich selber vorgesorgt. Mittels Gesetz natürlich und sich selber die Rente mit 62 genehmigt:
SZ-Recherchen… Damit haben nun alle Neu-Parlamentarier, wenn sie mindestens 15 Jahre dem Landtag angehört haben, bereits mit 62 Jahren Anspruch auf eine abzugsfreie, lebenslange staatliche Altersversorgung. Nach der ursprünglich geplanten Regelung hätte das diesen Abgeordneten erst mit 67 Jahren zugestanden – analog zu den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Quelle: SZ-online
Und für die, die schon vor 2009 in Sächsischen Palament gesessen haben, für die wird’s noch üppiger:
Die können nach 13 Jahren Parlamentszugehörigkeit sogar bereits mit 55 Jahren die staatliche Altersversorgung in Anspruch nehmen. … keine Abschläge …Â Monatsrenten von 3.050 bis 3.400 Euro zu.
Quelle: SZ-online
Und nachdem die SZ das nun veröffentlichte, reden unsere Gesetzesgeber von einem:
„bedauerlichen handwerklichen Fehler“
Quelle: SZ-online
Na da ist ja alles wieder gut, und man wird natürlich diesen bedauerlichen Fehler eventuell, vermutlich, also wahrscheinlich, also man wird
prüfen, wie man dies durch eine erneute Gesetzesänderung künftig korrigieren könne.
Quelle: SZ-online
Na da ist ja alles wieder gut. Oder? Und Sparen müssen immer nur die Anderen, Sie zum Beispiel und ich auch, und die Städte und Gemeinden, auch unser Dipps, weil es ist ja kein Geld da…
Einen schönen vierten Advent wünscht Ihnen Ihre Dippoldine