Kostenfreies Vorschuljahr wieder abgeschafft
Der Sächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 16.12.2010 das Gesetz über den Haushaltsplan für 2011/12 und das Haushaltsbegleitgesetz verabschiedet. Mit der darin enthaltenen Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) wird die ab März 2009 bestehende Regelung, im letzten Kindergartenjahr keine Elternbeiträge zu erheben (bisher § 15 Abs. 3 SächsKitaG) aufgehoben. Damit fallen ab 1. Januar 2011 auch im letzten Kindergartenjahr wieder Beiträge an, so wie bisher für die Betreuung in allen weiteren Betreuungsarten und –jahren auch. Die Höhe der Beiträge darf im Kindergarten 30 % der erforderlichen Betriebskosten nicht übersteigen. Sie wird nach § 15 Abs. 1 von der Gemeinde in Abstimmung mit dem Träger der Kindertageseinrichtung und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt) festgesetzt.
Der Hintergrund für die wieder einsetzende Beitragserhebung ist die Notwendigkeit, die Ausgaben des Landes an die Einnahmesituation anzupassen.
Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, hatte ab März 2009 der Freistaat Sachsen die durch die Beitragsfreiheit ausfallenden Einnahmen den Kommunen in voller Höhe erstattet. Die Ausgaben hierfür bemaßen sich auf 27,8 Mio. Euro im Jahr 2009 und 35,0 Mio. Euro im Jahr 2010. Angesichts der angespannten Haushaltslage bedarf es erheblicher Anstrengungen, die Städte und Gemeinden weiterhin durch die Zahlung einer Landespauschale in der bisherigen Höhe zu unterstützen. Bei insgesamt steigenden Ausgaben der Kommunen wie des Freistaats für die Kindertagesbetreuung bleibt kein Spielraum für eine weitere Finanzierung der Beitragsfreiheit.
Für Familien, denen aufgrund ihrer Einkommenssituation die finanzielle Belastung durch die Elternbeiträge nicht zuzumuten ist, wird der Beitrag auf Antrag vom jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dem zuständigen Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt) übernommen. Durch diese Regelung entfällt in Sachsen für ca. 21 % der betreuten Kinder der Elternbeitrag ganz oder anteilig. Durch diese Regelung wird gewährleistet, dass keinem Kind der Zugang zu einer Kindertageseinrichtung aus finanziellen Gründen verwehrt wird.
November 17th, 2011 at 09:31
Das ist typisch für diese Regierung. Kinder stehen an letzter Stelle. Für teure Dienstreisen des Ministerpräsidenten, nutzlosen Schulungen von bald verenteten Pressesprechern und ständigen Diätenerhöhungen und anderen Geldvernichtugsideen wird nicht gespaart.
Danke.