Presseinformation aus dem Ordnungsamt von Dippoldiswalde
Dippoldiswalde, 14. Februar 2011:
Aus gegebenem Anlass möchten wir alle Fahrzeugführer über die Benutzung und Handhabung der Parkscheibe, gemäß Â§ 13 Straßenverkehrsordnung (StVO), informieren.
Die Parkscheibe hat eine vorgeschriebene Größe von elf Zentimeter Breite und Fünfzehn Zentimeter Höhe, muss blau sein und eine Uhrzeitangabe im 24-Stunden-Format haben. Aufdrucke oder Werbung auf der Vorderseite sind nicht erlaubt. Handgeschriebene Zettel mit der Ankunftszeit als Parkscheiben-Ersatz sind nicht erlaubt.
Die Zeit wird manuell eingestellt, in dem die Scheibe gedreht wird, bis der Strich mit der entsprechenden Angabe unter dem weißen Dreieck (Pfeil) die der tatsächlichen Ankunft folgende halbe Stunde zeigt. Die Einteilung der Skala erlaubt absichtlich nur eine Genauigkeit von halben Stunden. Ein Einstellen auf einen weißen Zwischenraum ist nicht gestattet.
Beispiel: Bei Ankunft zwischen 11:00 Uhr und 11:29 Uhr und 59 Sekunden muss (nicht kann oder darf) der Pfeil auf der Parkscheibe auf den nächsten Strich, also 11:30 Uhr, eingestellt werden, weil schon um Punkt 11:00 Uhr die nächste halbe Stunde anfängt, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Bei Ankunft zwischen 11:30 Uhr und 11:59 Uhr ist die Scheibe auf 12:00 Uhr zu drehen. Von der eingestellten Uhrzeit an darf das Fahrzeug dann bis zur angegebenen Höchstparkdauer abgestellt werden.
Selbstverständlich sind auch keine Tricks erlaubt, die Beschränkung der Parkzeit zu umgehen, wie etwa die Parkscheibe immer wieder vorzustellen oder dies durch eine Parkscheibe mit integriertem Uhrwerk erledigen zu lassen.
Februar 15th, 2011 at 20:47
Folgendes ist unbedingt noch zu beachten:
Beim einstellen der Parkscheibe (im Volksmund “Parkuhr” genannt – ist aber falsch!), ist diese in der linken Hand zu halten. Dabei muss man einen Winkel der Parkuhr – äh – Parkscheibe zur Fahrbahnoberfläche von 63,5 Grad einhalten. Abschüssige Strassen sind dabei zu beachten. Erst dann darf die Parkscheibe mit der rechten Hand in die oben beschriebene Stellung gebracht werden.
Wer weitere Hinweise zu diesem hochkomplizierten Gerät unseres Alltags hat, meldet sich bitte bei der Redaktion der StattZeitung oder beim Faschingsverein. Danke!
Februar 15th, 2011 at 21:21
Es wäre interessant zu wissen,was der Anlass für die sehr hilfreiche Pressemitteilung ist!? das macht man doch sicher nicht blos mal so.
Will man evtl. die Kraftfahrer auf folgendes vorbereiten: Ordnungsamt hat den Auftrag erhalten,die nun fehlenden Strassenausbaugebühren auszugleichen?
Juni 19th, 2011 at 21:59
Zum 1. Kommentar habe ich eine Anfrage: Ich wohne im Land Brandenburg und bin Linkshänder. Wie verhalte ich mich, wenn ich in Dippoldiswalde parken muss??