Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des Oberbürgermeisters 2011
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl zum Oberbürgermeister am 29. Mai 2011 und für eine etwaige Neuwahl am 19. Juni 2011 in der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde
1. Zu wählen ist der Oberbürgermeister
Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag: 1
Mindestzahl Unterstützungsunterschriften: 100
Die Stelle ist hauptamtlich.
2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
2.1 Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 02.05.2011 bis 18.00 Uhr bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses in 01744 Dippoldiswalde, Markt 2, schriftlich einzureichen.
2.2 Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen und auch von Einzelbewerbern eingereicht werden.
2.3 Bei einer etwaigen Neuwahl des Oberbürgermeisters können Wahlvorschläge ab dem 30.05.2011 bis spätestens 01.06.2011, 18.00 Uhr, eingereicht werden. Wahlvorschläge für die erste Wahl gelten auch für die etwaige Neuwahl, sofern sie nicht bis 01.06.2011, 18.00 Uhr, zurückgenommen werden.
3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
3.1 Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen.
Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in § 16 Kommunalwahlordnung (KomWO) entsprechen; die im § 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen.
3.2 Jeder Bewerber für die Wahl hat eine schriftliche Erklärung gemäß Â§ 41 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KomWG) abzugeben.
3.3 Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen und Zustimmungserklärungen sind während der üblichen Öffnungszeiten erhältlich in 01744 Dippoldiswalde, Markt 2.
4. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften
4.1 Jeder Wahlvorschlag muss entsprechend der unter 1. angegebenen Mindestzahl zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften).
4.2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlags bei der Stadtverwaltung in 01744 Dippoldiswalde, Markt 2 während der üblichen Öffnungszeiten für die Wahl bis zum 02.05.2011, 18.00 Uhr und bei etwaiger Neuwahl bis zum 01.06.2011, 18.00 Uhr, geleistet werden.
Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen.
Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses spätestens am 25.04.2011 schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen.
4.3 Der Wahlvorschlag einer Partei
a) die im Sächsischen Landtag aufgrund eigenen Wahlvorschlags vertreten ist oder
b) seit der letzten Wahl im Gemeinderat der Gemeinde aufgrund eigenen Wahlvorschlags vertreten
ist oder im Gemeinderat einer an einer Gemeindeeingliederung oder Gemeindevereinigung beteiligten früheren Gemeinde im Wahlgebiet aufgrund eigenen Wahlvorschlags vertreten war, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören oder zum Zeitpunkt der Gemeindeeingliederung oder Gemeindevereinigung angehört haben, unterschrieben ist.
Dippoldiswalde, den 28.02.2011
Kerndt
Oberbürgermeister