Hier die aktuellsten Pressemitteilungen aus dem Landkreis
Pflegeversicherung entwickelt sich im neuen Jahr weiter.
Mit dem Gesetz zur Strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung werden zum 01.01.2012 die Leistungen der Pflegestufe I für erheblich Pflegebedürftige, der Pflegestufe II für Schwerpflegebedürftige und der Pflegestufe III für Schwerstpflegebedürftige erhöht.
Pflegegeld
Pflegestufe I bisher 225,00 Euro ab 01.01.2012 235,00 Euro
Pflegestufe II bisher 430,00 Euro ab 01.01.2012 440,00 Euro
Pflegestufe III bisher 685,00 Euro ab 01.01.2012 700,00 Euro
Pflegesachleistungen in ambulanter Pflege
Pflegestufe I bisher 440,00 Euro ab 01.01.2012 450,00 Euro
Pflegestufe II bisher 1040,00 Euro ab 01.01.2012 1100,00 Euro
Pflegestufe III bisher 1510,00 Euro ab 01.01.2012 1550,00 Euro
Sachleistungen in stationärer Pflege
Pflegestufe I bisher 1023,00 Euro ab 01.01.2012 1023,00 Euro
Pflegestufe II bisher 1279,00 Euro ab 01.01.2012 1279,00 Euro
Pflegestufe III bisher 1510,00 Euro ab 01.01.2012 1550,00 Euro
Pflegestufe III plus Härtefall bisher 1825,00 Euro ab 01.01.2012 1918,00 Euro
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, kann der örtliche Sozialhilfeträger ergänzende Leistungen übernehmen. Dabei ist er an die Entscheidung der Pflegekasse gebunden. Diese ergänzenden Leistungen werden in Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen gewährt, wobei die Vermögensfreigrenzen einen Betrag von 2.600 Euro zzgl. eines Betrages von 614 Euro für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder den Lebenspartner sowie von 256 Euro für jede weitere Person, die vom Antragsteller, ihrem Ehegatten oder Lebenspartner überwiegend unterhalten wird, nicht übersteigen darf.
Kontakt:
Postanschrift:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Abteilung Soziale Leistungen, Referat Eingliederungs- und Behindertenhilfe
Frau Bauer
Postfach 100253/54, 01782 Pirna
Dienstsitz:
Hüttenstraße 14, 01705 Freital
Telefon: 0351/6485-321; Fax: 0351/6485-409
E-Mail: Sylvia.Bauer@landratsamt-pirna.de
Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen
hier: Wegfall der Streckenverzeichnisse
Die Deutsche Bahn AG hat sich bereit erklärt, ab 1. September 2011 die Freifahrtberechtigung in ihren Zügen bundesweit anzuerkennen.
Für schwerbehinderte Menschen bedeutet dies:
Die Freifahrtberechtigung besteht bundesweit in allen Zügen des Nahverkehrs der DB: Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE) in der zweiten Klasse.
Als Fahrausweis dienen der rot-grüne Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Das Streckenverzeichnis wird bei Kontrollen nach dem 01.09.2011 nicht mehr verlangt.
Dabei gibt es keine Änderung der freifahrtberechtigten Personen.
Die Streckenverzeichnisse werden vorerst, bis zur gesetzlichen Anpassung, weiterhin ausgestellt.
Für Rückfragen steht das Landratsamt, Referat Eingliederungs- und Behindertenhilfe (Tel.: 03516485-380) gern zur Verfügung.
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