Begehung von Gewässern
Eine Mitteilung des Landratsamtes vom 30.09.2011
Im Zuge der Maßnahmeplanung zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte in Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie werden bis Jahresende 2011 im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge folgende Schwerpunktgewässer vollständig oder abschnittsweise zum jeweils angegebenen Termin begangen:
Gewässer/Gemeinde/Termin im Bereich Dippoldiswalde:
Reichstädter Bach Gemeinde Dippoldiswalde am 27.-28.10.2011
(Die Termine für die Begehung anderer Gewässer finden Sie hier.)
An der Begehung nehmen in der Regel jeweils Mitarbeiter der Landesdirektion Dresden bzw. Chemnitz, des Landratsamtes, der Stadt-/ Gemeindeverwaltung und bei Gewässern erster Ordnung der Landestalsperrenverwaltung teil.
Im Rahmen der Begehung ist es erforderlich, die Gewässergrundstücke oder Anliegergrundstücke bzw. die Anlagen an den oben genannten Gewässern zu betreten. Die diesbezügliche Befugnis der Bediensteten und der Beauftragten der Wasserbehörden ergibt sich aus den §§ 101 Wasserhaushaltsgesetz i. V. m. 95 Sächsisches Wassergesetz.