Abschalten statt Daten ändern…
Der Kunde ist gestorben, und der hatte einen Festnetzanschluss. Und da ist es auch fast egal ob bei der Telekom oder bei Vodafone. Denn die Witwe hatte den Wunsch, diesen Anschluss – unter ihrem eigenen Namen – weiterzuführen.
Also wird der Telefongesellschaft (egal ob Telekom oder Vodafone) dieser Wunsch mitgeteilt. Es wird mitgeteilt, wer verstorben ist und um eine Ummeldung auf die Ehefrau gebeten.
Und dann ist der Telefonanschluss auch tot – abgeschaltet (wie schon geschrieben ist egal ob Telekom oder Vodafone).
Telekom: Es handele sich um einen Fehler der Telekommitarbeiter – so die telefonische Auskunft – der leider nicht mehr behebbar sei. Die Witwe benötige einen neuen Anschluss – mit neuer Rufnummer. Auf den Hinweis, dass dieses ja für die Frau, welche die vorhandene Rufnummer überall als Kontaktmöglichkeit angegeben hat, nicht zumutbar und die bisherige Rufnummer ja sicherlich noch nicht wieder vergeben sei, prüfte der Mitarbeiter und erklärte, dass er die bisherige Rufnummer aus der Sperre zurückgeholt habe. Aber einen neuen Anschluss würde die Frau trotzdem benötigen, wobei ihr die Anschlussgebühren erstattet (warum nicht erlassen?) würden. Nur den alten Tarif (ca. 13 Euro pro Monat) könne sie nicht behalten – den gibt es jetzt nicht mehr. Sie könne ja einen neuen günstigen Tarif (der ca. 17 Euro pro Monat kostet) nehmen.
Vodafone: Auf telefonische Rückfrage versprach der eine Mitarbeiter vom Kundendienst von Vodafone sich umgehend darum zu bemühen, dass der Anschluss wieder reaktiviert wird, ein anderer Mitarbeiter teilt mit: „Es wäre generell nicht möglich, den Anschluss wieder in Betrieb zu nehmen (der Inhaber sei ja verstorben). Die Ehefrau müsse einen neuen Vertrag abschließen.“ Auf die Einwände, dass dieses ja äußerst kundenunfreundlich und der Witwe nicht zuzumuten sei und diese auf einer Wiederinbetriebnahme des bisherigen Anschlusses (unter Beibehaltung der Rufnummer!) besteht, sagte dieser Mitarbeiter – es wäre anders nicht möglich und legte auf.
Wir fragten bei den Pressestellen dieser beiden Unternehmen nach:
- Ist es wirklich so, dass ein irrtümlich abgeschalteter Telefonanschluss nicht wieder hergestellt werden kann?
- Muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, weil es nicht möglich ist, dieses Versehen des Unternehmens zu beheben?
- Wer trägt eventuelle zusätzliche Kosten, die der Witwe entstehen?
Nach wenigen Tagen erhielten wir die Antworten von der Telekom:
Der Anschluss wurde zu den „alten“ Bedingungen wieder hergestellt. Seit heute ca. 14.00 Uhr ist der Anschluss wieder aktiv. Im Übrigen war die Neuschaltung bereits eingeplant und für die nächsten Tage vorgesehen.
Und von Vodafone:
Der Vodafone Zuhause-Anschluss ist seit kurzem wieder freigeschaltet. Wir lassen den
Anschluss in jedem Fall noch einen Monat aktiviert. So können in den nächsten Wochen alle notwendigen Unterlagen (u. a. Vertragsübernahme-Auftrag) ohne Zeitdruck nachgereicht werden. Eine Kollegin aus dem Reklamationsteam hat sich heute Morgen bei der Witwe gemeldet. Aufgrund der labilen Verfassung der Kundin haben wir vorgeschlagen, dass sich der Sohn nach seinem Urlaub bei uns meldet. Wir werden dann die Bereitstellung der noch fehlenden Unterlagen mit ihm besprechen. Die Kundin hat für eine weitere Kontaktaufnahme die persönliche Durchwahlnummer unserer Kollegin erhalten.Zu Ihren Fragen:
- Mit großem Aufwand und etwas Glück (Festnetznummer darf nicht neu vergeben sein) ist eine Reaktivierung möglich.
- Der Abschluss eines Neuvertrages ist nicht notwendig. Unsere bearbeitende Kollegin wird mit der Kundin alle weiteren Schritte besprechen.
- Ich habe mit dem Reklamationsteam bereits abgestimmt, dass für die Vertragsübernahme keine Gebühren anfallen sollen.
Naja, scheinen ja in diesen beiden Fällen die Probleme (nach einigen Tagen ohne Telefon) gelöst zu sein. Scheint doch alles nicht so einfach zu sein, mit der Telefonie …
… denkt sich so Ihre Dippoldine