Rentenversicherung verschickt Ablehnungsbescheide
Rund 8 000 Rentner in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden in den nächsten Tagen Post von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland erhalten. In den Bescheiden wird ihr Widerspruch gegen ihre Rentenanpassungsmitteilungen zum 1. Juli 2003 abgelehnt. Der Grund: Das Bundessozialgericht hat mit den Urteilen vom 27. März bzw. 20. Dezember 2007 bestätigt, dass die Rentenanpassung 2003 mit dem Grundgesetz in Einklang steht und rechtmäßig war (Aktenzeichen: B 13 R 37/06 R und B 4 RA 48/05 R). Aufgrund dieser Entscheidungen musste der mitteldeutsche Rentenversicherungsträger die Widersprüche zurückweisen.
Die Renten waren zum 1. Juli 2003 zwar um 1,19 Prozent (Ost) bzw. 1,04 Prozent (West) gestiegen, jedoch wurde hier erstmals der sogenannte Riesterfaktor berücksichtigt. Ohne diesen wäre die Anpassung höher ausgefallen. Der Riesterfaktor ist eingeführt worden, um bei der Rentenanpassung neben den Aufwendungen der Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung auch die für eine staatlich geförderte private Altersvorsorge (Riesterrente) zu berücksichtigen.
In der Rentenversicherung führen neue gesetzliche Regelungen immer wieder zu Tausenden von Überprüfungsanträgen oder Widersprüchen. Die strittige Rechtsfrage wird in solchen Fällen regelmäßig durch ausgewählte Musterverfahren geklärt. Erst wenn diese abgeschlossen sind, kann über alle anderen Verfahren entschieden werden. In den letzten Jahren haben die obersten Gerichte zu mehreren solcher Grundsatzfragen Urteile gesprochen. Die aus den Massenaktionen beim mitteldeutschen Rentenversicherungsträger aufgelaufenen Überprüfungsverfahren konnten deshalb nur schrittweise abgearbeitet werden. Zudem hat die Bearbeitung der aktuellen Renten- und Kontenklärungsanträge sowie der Anträge auf medizinische und berufliche Rehabilitation Priorität.
Dr. Ursula Wächter
Pressesprecherin Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland