Wahlwerbung abbestellen?
Dieses Jahr werden die Parteien sicherlich wieder sehr aktiv werden und viel Wahlwerbung an die Wähler schicken. Die Adressen dafür dürfen nach dem Sächsisches Meldegesetz (SächsMG) von den Meldeämtern als Gruppenauskunft den Parteien übermittelt werden.
Wer das aber nicht möchte, hat die Möglichkeit der Auskunfterteilung zu widersprechen. Auch der Übermittlung von Jubiläumsdaten an die Medien kann widersprochen werden. Dieses ist gebührenfrei im Einwohnermeldeamt möglich:
Informationen aus dem Einwohnermeldeamt
der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde
- Widerspruchsrecht gegen die Erteilung von Gruppenauskünften bei WahlenGemäß § 33 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz (SächsMG) dürfen Meldebehörden an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen Vertretungskörperschaften in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten auf Antrag Gruppenauskunft aus dem Melderegister erteilen.
Nach § 33 Abs. 4 Nr. 2 SächsMG hat der Betroffene das Recht, der Auskunftserteilung zu widersprechen. Diese Auskunftssperre kann beim Einwohnermeldeamt gebührenfrei beantragt werden.
Bei den am 22. September 2013 stattfindenden Bundestagswahlen muss das Recht der informellen Selbstbestimmung mit dem Begehren der in § 22 Abs. 1 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) bzw. § 33 Abs. 1 SächsMG genannten Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in Einklang gebracht werden, Auskunft aus dem Melderegister zu erhalten.- Widerspruchsrecht bei Alters- und EhejubilarenDurch die Stadtverwaltung werden den Senioren von Dippoldiswalde und Ortsteilen zu Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag Glückwünsche in der Sächsischen Zeitung über mittelt. Das Sächsische Meldegesetz räumt allen Bürgern die Möglichkeit ein, Auskunftserteilungen an Presse, Rundfunk und anderen Medien zum Zweck der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen ohne Begründung zu widersprechen.
Wenn Sie davon Gebrauch machen wollen, wenden Sie sich bitte schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an unser Einwohnermeldeamt.Dippoldiswalde, den 22. Februar 2013
Kerndt
Oberbürgermeister
Februar 22nd, 2013 at 17:35
Aprepo Wahlen, wollte der Bürgermeister nicht dieses Jahr in den Ruhestand gehen?Gibt es da schon einen Termin für die Bürgermeisterwahl und auch schon Kandidaten?
Februar 22nd, 2013 at 22:39
Wenn ich es richtig im Gedächtnis habe soll die nächste Oberbürgermeisterwahl zusammen mit der Stadtratswahl 2014 erfolgen, und einen Kandidaten der Freien Wähler gibt es schon lange:
http://dippolds.info/2011/05/23/werden-die-unabhangigen-burger-nervos/
“Für den Fall einer Wiederwahl unseres Kandidaten Ralf Kerndt wird sich nach dessen Amtszeit Herr Jens Peter, wohnhaft im OT Reinholdshain, Stadtrat der “Unabhängigen Bürger von Dippoldiswalde”, um das Oberbürgermeisteramt bewerben.”
Februar 25th, 2013 at 00:00
Laut Sächsischer Gemeindeordung §50 ist eine Neuwahl 3 Monate nach dem Rüchtritt (o. änlichem) durchzuführen. Die Rechtsaufsichtsbehörde (in unserem Fall das Landratsamt) kann einen Aufschub bis zu einem Jahr gewähren. Daher wird ein Termin für die Bürgermeisterwahl in Dipps im Mai 2014 wahrscheinlich.