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Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet „Stadtkern“

März 10, 2013 Von: Harald Weber Kategorie: Aus dem Rathaus, Bundespolitik, Der Stadtrat (berichtet), Kernstadt Dippoldiswalde

Gutachten zu den Bodenwerterhöhungen liegt vor

Von Seiten der Stadtverwaltung wurde “Dippolds Boten” und der “Dippser StattZeitung” folgende Information zu den Ausgleichsbeträgen übermittelt. Nach ausgiebiger Überlegung und auch Beratung mit einigen Grundstückseigentümern im Sanierungsgebiet können wir die Empfehlung geben, den Antrag zur vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages bei der Stadtverwaltung termingerecht zu stellen. Denn:

Die Antragstellung bis 31.05.2013 stellt lediglich eine Interessenbekundung dar.

und

Erst mit der Unterschrift des Eigentümers wird diese Ablösevereinbarung wirksam. D. h. also, bis dahin, kann sich der Eigentümer jederzeit neu entscheiden, ob er die vorzeitige Ablösemöglichkeit nutzen will oder eine Erhebung per Bescheid wünscht.

Man vergibt sich also als Grunstückseigentümer nichts, wenn man diesen Antrag stellt. Im Gegenteil, diese Möglichkeit nicht zu nutzen könnte sich als Nachteilig sowohl für den Grundstückseigentümer als auch für die Stadt erweisen.

Hier nun die offizielle Information der Stadtverwaltung:

In der Stadtratssitzung am 06.03.2013 wurde den Stadträten und allen interessierten Bürgern das Gutachten zu den zonalen Anfangs- und Endwerten im Sanierungsgebiet „Stadtkern“ durch das beauftragte Sachverständigenbüro Dr. Jürgen E. Koch vorgestellt. Dabei wurden die Eckdaten der Begutachtung dargelegt und die Berechnungsmethoden erläutert.

Interessant für alle Anwesenden war letztlich, wie hoch die sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen tatsächlich ausfallen und welche Beträge somit auf die Eigentümer zukommen, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass es nicht Aufgabe des Gutachtens war, den Wert des Grundstückes zu bestimmen, sondern nur die durch die Sanierungsmaßnahmen bedingte Wertsteigerung.

Auf Grundlage des Gutachtens teilt sich das Sanierungsgebiet in insgesamt drei Wertzonen mit folgenden Bodenwerterhöhungen.

Zone 1: Markt Bodenwerterhöhung: 4 €/m²
Zone 2: Kirchplatz Bodenwerterhöhung: 3 €/m²
Zone 3: Obertorplatz Bodenwerterhöhung: 2 €/m²
Für einzelne Randbereiche konnte keine Bodenwerterhöhung verzeichnet werden.

Aufgrund der noch in Einzelgesprächen auszuwertenden Rahmenbedingungen für jedes Grundstück, sind bisher noch keine Berechnungen durch die Verwaltung erfolgt. Diese werden erst nach Auswertung der durch die Eigentümer vorgebrachten Hinweise und Anmerkungen exakt durchgeführt. Zur Orientierung können die Ausgleichsbeträge überschlagsweise anhand der Grundstücksfläche und der Zonenzuordnung ermittelt werden. Dieser Wert stellt dann jeweils den Maximalwert dar, der unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend abgemindert werden kann.

Die Verwaltung wird in den nächsten Tagen schriftlich Kontakt zu den Betroffenen aufnehmen und ein Informationsschreiben nebst Antragsformular zur vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages zusenden. Um alle Möglichkeiten der Reduzierung des Ablösebetrages auszuschöpfen, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 10.10.2012 beschlossen, bei vorzeitiger Ablöse des Ausgleichsbetrages einen 20 % Nachlass einzuräumen. Die Antragstellung muss bis 31.05.2013 bei der Stadtverwaltung vorliegen.

Mithilfe dieses Instrumentes ist es der Stadtverwaltung zulässiger Weise möglich, den Betrag der Höhe nach zu reduzieren. Begründet wird diese Möglichkeit damit, dass auch die Stadt einen Vorteil daraus erlangt, indem sich der notwendige Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung verringert. Gleichzeitig können Gelder, die vor Abschluss der Sanierung wieder zurückfließen, noch im Sanierungsgebiet eingesetzt werden.

Zur genauen Beitragsermittlung sind Einzelbetrachtungen erforderlich. Daher besteht im Anschluss an die Versendung der Antragsformulare für jeden Betroffenen die Möglichkeit, ein Gespräch mit der Stadtverwaltung zu führen und die konkrete Grundstückssituation darzulegen. Die Verwaltung prüft dann im Einzelfall die Rahmenbedingungen der Grundstücke und kann gegebenenfalls auf besondere Gegebenheiten einen entsprechenden Abschlag gewähren.

Aufgrund der bundesgesetzlichen Vorschriften besteht für die Stadt Dippoldiswalde leider keinerlei Ermessen, sie ist zur Erhebung der Ausgleichsbeträge verpflichtet. Lediglich in der Bewertung des einzelnen Grundstückes stehen geringe Beurteilungsspielräume zur Verfügung. Wir fordern daher alle Betroffenen auf, konstruktive Gespräche mit den Verwaltungsmitarbeitern zu suchen und auf Besonderheiten hinzuweisen. Nach fristgerechter Antragstellung und Auswertung der Gespräche werden durch die Stadtverwaltung die Ablösevereinbarungen ausgearbeitet, in denen der jeweilige Ausgleichsbetrag abzüglich des 20%igen Nachlasses detailliert ausgewiesen wird. Erst mit der Unterschrift des Eigentümers wird diese Ablösevereinbarung wirksam. D. h. also, bis dahin, kann sich der Eigentümer jederzeit neu entscheiden, ob er die vorzeitige Ablösemöglichkeit nutzen will oder eine Erhebung per Bescheid wünscht. Die Antragstellung bis 31.05.2013 stellt lediglich eine Interessenbekundung dar.

Das vollständige Gutachten mit den ausgewiesenen Zonen und der dazugehörigen Bodenwertermittlung kann ab sofort im Rathaus, Zimmer 302 bzw. 303, eingesehen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, das Gutachten auf der Homepage der Stadt Dippoldiswalde abzurufen. Aufgrund noch vorzunehmender geringfügiger Änderungen steht dieses auf der Homepage allerdings erst ab 18.03.2013 zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Petra Kambach
Sachbearbeiterin Bauamt

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