Neues Verfahren zur Ordnungswidrigkeitenerfassung
Die Stadtverwaltung Dippoldiswalde stellt ihr Verfahren zur Ordnungswidrigkeitenerfassung bei Parkverstößen um. Die Neuerungen werden vor allem in der Verwarnweise ersichtlich, da mit dem neuen Gerät zum selben Zeitpunkt als die Ordnungswidrigkeit festgestellt wurde, die Verwarnung ergeht. Ein Hinweiszettel, wie bisher genutzt wurde, entfällt somit.
Wer ordnungswidrig parkt, erhält ab sofort das Verwarngeldangebot direkt am Tag des Verstoßes an die Windschutzscheibe. Der kleine Zettel, der einer üblichen Einkaufsquittung gleicht, enthält Genaueres über die Ordnungswidrigkeit sowie und unter anderem den Betrag des zu entrichtenden Verwarngeldes. Die Frist zur Annahme des Verwarngeldes beginnt direkt am Tag des festgestellten Verstoßes. Der Fahrer des betroffenen Fahrzeuges hat dann eine Woche Zeit die Verwarnung anzunehmen und das Verwarngeld zu bezahlen. Falls die Verwarnung von der Windschutzscheibe durch Wind oder ähnliches abhanden kommen sollte, wird dem Halter des Fahrzeuges nach ca. zwei Wochen eine Verwarnung auf dem Postweg zugestellt.
Bei Fragen zur neuen Verfahrensweise können Sie sich gern an das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Dippoldiswalde unter 03504/649929 wenden.
Stadtverwaltung Dippoldiswalde




