Gutachten zum Sanierungsgebiet ist online
Wie vom Oberbürgermeister zugesagt, ist das Gutachten über die Wertermittlung der Grundstücke im Sanierungsgebiet “Stadtkern” seit wenigen Tagen auch im Internet nachlesbar:
Wie vom Oberbürgermeister zugesagt, ist das Gutachten über die Wertermittlung der Grundstücke im Sanierungsgebiet “Stadtkern” seit wenigen Tagen auch im Internet nachlesbar:
Die Vorstellung der verschiedenen vakanten Immobilien de Stadt Dippoldiswalde ist im Internet recht übersichtlich. Man findet die verschiedenen Wohngebiete, erkennt die Grundstücke auf dem Flurstücksplänen bzw. auch auf verschiedenen Fotos. Aber auch einzelne Objekte werden auf der Homepage der Stadt angeboten.
Neben den Angaben zu Lage, Größe und Verkaufspreis der Immobilien erfahren die Interessenten auch, dass die Grundstücke vollerschlossen, bauträger- und provisionsfrei sind, was selbstverständlich sehr wichtig ist.
Als letzter Hinweis findet man oftmals den Satz, dass sie die Bebauung nach den textlichen Festsetzungen des B-Plans (Bebauungsplanes) zu richten habe. Hier findet man i.d.R. Festlegungen zu Gebäudehöhe, Ausrichtung und Gestaltungsmöglichkeiten des Hauses, Nutzungsmöglichkeiten, und vieles mehr. Diese Bebauungspläne werden in der Entwicklungsphase neuer Wohngebiete für ganz konkrete Abschnitte festgelegt. In der Verwaltungssprache: „sie werden drübergelegt“. Wer dann ein anderes Dach, eine andere Fassadenfarbe oder eine andere Hausgeometrie haben will, braucht die Zustimmung von Verwaltung/ Bauamt und Stadtrat zur Ausnahme bzw. der Befreiung von den Bestimmungen des B-Planes.
Leider, so der Hinweis von Bauinteressenten, findet man die Bebauungspläne nicht im Internet in der offiziellen Datenbank der Stadt Dippoldiswalde. Auf Nachfrage der StattZeitung informierte uns Oberbürgermeister Ralf Kerndt, der mangels eines bestellten Fachmanns auch kommissarisch das Dippser Bauamt leitet, dass die derzeit aktuellen B-Pläne zu einer Zeit erstellt wurden, wo Internet und elektronischer Datenaustausch nicht die Regel waren. Und somit kann die Stadt die Bebauungspläne nicht online veröffentlichen.
Der Bürgermeister versprach jedoch, künftig diese Dokumente in den neuen Medien auch bekannt zu machen. Rückblickend kann er seiner Zusage nun sogar Taten folgen lassen, da z.B. der neue Flächennutzungsplan bisher auch noch nicht in der Dokumentensammlung der Stadt im Internet nachzulesen ist. Und dieser wurde mehrfach in der Entwurfsphase elektronisch vorgelegt und kann daher problemlos auch veröffentlicht werden. Ob dieser Hinweis der StattZeitung ernst genommen wird? Wir berichten gern.
Wie Oberbürgermeister Ralf Kerndt kürzlich informierte, werden freie Bauplätze für neue Eigenheime langsam knapp. Lediglich im Baugebiet “Am Schlosspark” in Reichstädt und im Eigenheimstandort Am Firstenweg/ Neue Siedlung gibt es noch verschiedene Grundstücke zu erwerben. Aber gerade im letztgenannten Baugebiet wurden im Rahmen der Immobilienmesse “Haus 2013″ in Dresden Anfang März zwei Grundstücke an den Mann bzw. die Frau gebracht. Für 12 Grundstücke wurde eine Reservierung gewünscht, 14 Interessenten haben zudem um weitere Informationen gebeten.
Aber die Stadtverwaltung hat vorgebeugt. Schon vor einigen Jahren wurde eine landwirtschaftliche Fläche, rechter Hand am Ortsausgang Glashütter Straße gekauft, wo neuer Platz für Bauwillige entstehen kann. Allerdings sollte nun langsam die Planung für die Erschließung der Grundstücke vorbereitet werden. Aus Erfahrungen weiß man, dass hierfür schnell ein paar Jahre benötigt werden.
Aus aktuellem Anlass informiert der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) über gewerbliche Straßensammlungen von Elektroaltgeräten und Schrott. Diese werden meist per Handzettel angekündigt und sind nicht vom Zweckverband organisiert. Häufig sind nur Termin und Mobilfunknummer angegeben. Diese Sammelaktionen scheinen dann sehr fragwürdige zu sein. Würde es sich um eine seriöse Aktion handeln, wären sowohl der Name der Firma als auch deren Adresse vermerkt.
Nach dem aktuellen Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen gewerbliche Sammlungen im Vorfeld bei der Landesdirektion Dresden angezeigt werden. Die meisten nicht angezeigten Sammlungen dienen ausschließlich der Gewinnerzielung, wobei häufig nur die lukrativen Gegenstände mitgenommen werden. Dazu kommt, dass laut Gesetz Elektroaltgeräte nur dem Zweckverband oder dem Handel überlassen werden dürfen.
Der ZAOE weist daraufhin, dass nicht abgeholte Gegenstände von dem Bürger zurückzunehmen sind, ansonsten trägt er die Kosten für die Entsorgung. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, müssen alle Gebührenzahler die Kosten für die Beräumung und Entsorgung tragen.
Im Verbandsgebiet hat der Zweckverband Angebote geschaffen, um diese Abfälle ohne zusätzliche Kosten und haushaltsnah umweltgerecht zu entsorgen. Der Verband stellt sicher, dass die Abfälle dann wie gesetzlich gefordert verwertet werden. Dazu kann die Bestellkarte aus dem Abfallkalender für die Abholung der Geräte genutzt werden. Eine kostenlose Abgabe von Schrott und Geräten ist auf allen Umladestationen in Groptitz, Freital und Kleincotta sowie auf den Wertstoffhöfen in Altenberg (April – Oktober), Dippoldiswalde, Großenhain, Gröbern, Meißen, Neustadt und Weinböhla möglich.
Autobatterien sollten generell beim Handel oder am Schadstoffmobil abgegeben werden. Die Säure in der Batterie ist gesundheits- und umweltschädigend.
Weitere Infos: Abfallkalender, www.zaoe.de, Service-Tel. 0351 4040450
Seifersdorfer Voltigierer laden zum Turnier ein
Von Holger Ott
Am Sonnabend, dem 23. März lädt die Voltigiergruppe des TSV „Frohsinn“ Seifersdorf zu ihrem 5. Voltigierturnier in die Vierfeld-Halle im Sportpark Dippoldiswalde ein. Von 8 bis 20 Uhr zeigen Turner aus Sachsen und Thüringen ihre akrobatischen Kunststücke auf dem Holzpferd, welches von den Voltigierern als Wintertrainingsvariante und zur Technikschulung genutzt wird.
Nachdem bereits im letzten Jahr 360 Nennungen von fast 200 Voltigierern aus 16 Vereinen vorlagen, peilen die Veranstalter nun die Zahl von 400 an. Die Prüfungen erfolgen in verschiedenen Altersklassen von fünf bis 18 Jahren sowie bei den „Oldies“, wie in diesem ausgesprochenen Jugendsport die über 18-Jährigen genannt werden. Es gibt Einzel-, Doppel- und Gruppenwettbewerbe, vier Richter werden die Bewertungen vornehmen. In einigen Wettbewerben sind auch Kostüme erlaubt.
Spannung und Unterhaltung ist also garantiert. Der Eintritt zu diesem Turnier ist frei. Für die Verpflegung sorgen die Sport-Wunderbar sowie die Muttis der Voltigiermädels mit selbstgebackenem Kuchen.