Wichtige Infos aus dem LRA zum Hochwasser
Landrat Michael Geisler begrüßt die schnelle und unbürokratische Soforthilfe, die der Freistaat Sachsen für vom Hochwasser betroffene Bürgerinnen und Bürger mit seinem Programm für hochwassergeschädigte Einwohner aufgelegt hat.
Danach stehen pro Erwachsenen 400 Euro, für jedes Kind 250 Euro zur Verfügung, maximal 2000 Euro pro Haushalt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass selbstgenutzter Wohnraum (Erdgeschoss oder höhere Etagen) durch das Hochwasser beschädigt wurde. Lt. Auskunft des Staatsministeriums für Finanzen genügen der Ausweis und die Unterzeichnung einer schriftlichen Erklärung als Nachweis.
Ausgezahlt wird das Geld ab dem 06.06.2013 in der jeweiligen Kommune des Geschädigten. Die Bürgermeister sind informiert.
1) Hier können Sie den Erlass zur Soforthilfe des Freistaats Sachsen als Pdf lesen
2) Hier können Sie sich das Antragsformular zum Erhalt der Soforthilfe herunterladen
3) Hinweise zu weiteren Maßnahmen zur Berücksichtigung von Hochwasserschäden SMF
Soforthilfe für Unternehmen – Freistaat Sachsen
Freistaat stellt 1.500 Euro für jedes betroffene Unternehmen bereit
(ACHTUNG: geänderte Version vom 07.06.2013 – Änderungen sind farbig markiert)
Auch durch das jüngste Hochwasser in Not geratene Unternehmen können eine finanzielle Soforthilfe durch den Freistaat in Anspruch nehmen. Der Freistaat hat heute ein Soforthilfe-Programm auf den Weg gebracht. Jedes betroffene Unternehmen erhält einmalig 1.500 Euro. Dieser Betrag ist eine schnelle und unbürokratische Hilfestellung für die unmittelbare Schadensbeseitigung. Empfänger sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in einer vom Juni-Hochwasser 2013 betroffenen Gemeinde haben und deren Sitz oder Betriebsstätte geschädigt ist.
Begünstigte im Sinne des Erlasses sind auch Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft. Zudem können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auch für mehrere betroffene Betriebsstätten Hilfe beantragen
+++ Aktuelle Strassensperrungen +++
Dem Verwaltungsstab vorliegende Straßensperrungen in Folge des Hochwassers:
Gesperrte Straßen Landkreis – Stand 10.06.2013; 12:45 Uhr
Straßenmeisterei Freital
S 187 Reichstädt – Sadisdorf
Straßenmeisterei Altenberg
S 183 Abzw. Hausdorf in Richtung Hirschbach – halbseitige Sperrung mit LSA
K 9036, K 9033 zwischen Liebenau und Löwenhain (HRB Lauenstein)
Straßenmeisterei Dohma
K 8733 nach Wehlen (Pötzscha) gesperrt ab Bahnübergang
K 8734 nach Rathen gesperrt ab Bahnübergang
B 172, S 171 Ortslage Königstein
S 169 Ortslage Krippen
K 8757 zw. Friedrichswalde-Ottendorf und Gersdorf (HRB)
K 8774 Pratzschwitz Ortseingang aus Richtung Pirna
Straßenmeisterei Langburkersdorf
B 172, S 165, S 163 Ortslage Bad Schandau bis einschl. Grenzübergang Schmilka sowie bis Pennymarkt und Abzweig Prossen in Rathmannsdorf
K 8710 Stadt Wehlen ab Parkplatz “Schöne Aussicht” (Anwohner bis Schule frei)
S 163 gesamte OL Rathmannsdorf bis Abzweig K 8723 ist wieder eingeschränkt befahrbar (Ampelregelung an der Elbbrücke)
K 8737 Rathmannsdorfer Höhe bis Abzweig S 163 Rathmannsdorf ist wieder frei