Eine paradoxe Erklärung …
… die wir leider erwartet hatten.
Vor einigen Tagen berichtete die StattZeitung darüber, dass unlängst im nichtöffentlichen Teil einer Stadtratssitzung ein Vergleich beschlossen wurde, der unserer Stadt teuer zu stehen kommt.
Von den Banken (hier LBBW) wurden immer wieder zinsoptimierende Produkte/ Swaps (hier eine Erklärung von Wikipedia) angeboten, die für Kommunen nicht geeignet sind. Verschiedene Städte und Landkreise, so auch Dippoldiswalde haben zugegriffen, obwohl diese Konstrukte nicht verstanden wurden.
Nachdem das Kind in den Brunnen gefallen war, also alle Seiten mit großen Verlusten konfrontiert wurden, einigte man sich heimlich.
Die StattZeitung fragte deshalb beim Kommunalamt des Landkreises nach, da Stadtratssitzungen im Sinne der Demokratie eigentlich öffentlich sein sollten. Lediglich in Ausnahmefällen darf eine nichtöffentliche Beschlussfassung erfolgen.
Hierzu erhielten wir folgende Antwort von Thomas Obst, Abteilungsleiter der Kommunalaufsicht:
Die nichtöffentliche Beschlussfassung erfolgte im vorliegenden Fall in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des § 37 SächsGemO.
Bestandteil der Vereinbarung der Stadt Dippoldiswalde mit der Landesbank Baden-Württemberg ist eine – bei solcher Art Verträgen nicht unübliche -Verschwiegenheitsklausel, um die berechtigten Interessen der Vertragspartner – insbesondere der LBBW – zu schützen. Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch öffentliche Beratung und Beschlussfassung kann zur Unwirksamkeit der Vereinbarung und damit zu erheblichen finanziellen Nachteilen der Stadt führen, woraus sich das berechtigte Interesse der Stadt an einer nichtöffentlichen Verhandlung der Angelegenheit im Sinne des § 37 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO ergibt. Im Übrigen liegen auch Gründe des öffentlichen Wohls für die nichtöffentliche Verhandlung vor, da die örtliche Gemeinschaft kein Interesse an einem erheblichen finanziellen Nachteil der Stadt im Falle des ausbleibenden Zustandekommens bzw. der Unwirksamkeit dieser Vereinbarung haben dürfte.
Zusammengefasst: Persönliche Verantwortung oder die Höhe angehäufter Schulden sind im Interesse der Gemeinschaft und des öffentlichen Wohles gern zu vertuschen.
Da diese Zahlen aber auch am Jahresende im Jahresabschluss stehen sollten, wird dieser wohl zukünftig ebenfalls nichtöffentlich beschlossen werden.
Ist dies ist das Ende der Demokratie, wo der Bürger/ Wähler noch immer als Souverän bezeichnet wird?
Oktober 2nd, 2013 at 12:32
Meine Meinung zu diesem ganzen Desaster hab ich ja unlängst hier schon kundgetan. Wir sollten nicht vergessen, das dies immerhin unsere Steuergelder sind mit den jongliert wurde und wird. Die Erklärung das da ja vor 20 Jahren noch keiner damit gerechnet hat…also Unwissenheit dazu geführt hätte…ist in meinen Augen keine Entschuldigung. Aber man ist ja dran gewöhnt….das Mäntelchen des Schweigens wird dezent drüber gelegt und personelle Konsequenzen gibt es ab einer bestimmten Gehaltsgruppe sowieso keine mehr
Oktober 2nd, 2013 at 23:20
“Bestandteil der Vereinbarung der Stadt Dippoldiswalde mit der Landesbank Baden-Württemberg ist eine – bei solcher Art Verträgen nicht unübliche -Verschwiegenheitsklausel, um die berechtigten Interessen der Vertragspartner – insbesondere der LBBW – zu schützen.” – dieser Passus zeigt doch mehr als deutlich, was unter der, durch die staatstragenden Parteien geschaffenen, freien Gesellschaft noch unter Demokratie und Gemeinwohl verstanden werden darf!!!