Dippser CDU will Beigeordneten
Leicht hat es Oberbürgermeister Ralf Kerndt in diesen Tage nicht. In Schmiedeberg geriet es ins Kreuzfeuer, weil es in Dippoldiswalde kein eigenes Bauamt gibt. Nach außen macht diese Abteilung des Dippser Rathauses tatsächlich nicht immer eine gute Figur.
In der letzten Ratssitzung Anfang Dezember fiel dem Oberbürgermeister nun auch der eigene Stadtrat in den Rücken. Seitens der Fraktion der CDU wurde ebenfalls das unselbständige Bauamt infrage gestellt. Die trotzige Antwort von Ralf Kerndt: „Es gibt hier keine Änderungen!“
Torsten Teubner als amtierender Fraktionsvorsitzender der CDU brachte im Anschluss dieses Wortgefechtes die Schaffung eines neuen Amtes ins Spiel. Künftig solle ein Beigeordneter den Bürgermeister unterstützen und das Bauamt leiten.
Was bitte ist ein Beigeordneter? In der deutschen Wikipedia findet man unter „Beigeordneter“ oder „Wahlbeamter“ erste Erklärungen. Auch im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge gibt es drei Beigeordnete.
Aber, welche Stellung bzw. Verantwortung soll der neue Wahlbeamte in Dipps haben? Wer wählt den Beigeordneten? Wie erfolgt die Besoldung dieses Mitarbeiters? Gibt es in Dippoldiswalde überhaupt Mitarbeiter, die eine entsprechende Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen?
Umstritten ist aber auch, dass mit einer Wahl nicht immer der geeigneteste bzw. beste Anwärter für diese verantwortungsvolle Position gefunden wird. Wie wird daher ausgeschlossen, dass hier kein Klüngelbruder eine lukrative Einstellung erhält?
Diese Fragen haben wir an Torsten Teubner, dem Fraktionsvorsitzenden der Dippser CDU weitergeleitet und haben von ihm kurzfristig folgende Antwort erhalten, die wir hier gern wiedergeben:
Der Antrag zur Änderung der 2-gliedrigen Verwaltung in eine 3-gliedrige und der Einbindung einer Beigeordnetenstelle kommt aus der Diskussion mit meinen FraktionskollegInnen aus dem Stadtrat und dem Gemeinderat Schmiedeberg und ist ein Antrag unserer Fraktion.
Wir beziehen uns dabei auf die Möglichkeit in der sächs. Gemeindeordnung.
Dabei wollen wir gemeinsam mit der Verwaltung erst einmal die für unsere Stadt und die Bürgerinnen und Bürgern optimalste Lösung finden. Aus diesem Grund haben wir in unserem Antrag die Verwaltung beauftragt, diese Möglichkeit aufzuzeigen. Andere Kommunen haben da ja eine Vorreiterrolle und “das Fahrrad muss nicht neu erfunden werden”.
Wir erwarten vom OB, dass er diese Möglichkeit nutzt.Zur Besetzung gibt es klare Regelungen, beginnend mit einer öffentlichen Ausschreibung der Stelle bis zur Besetzung, die bei dieser Position der Stadtrat vornehmen muss.
Da ist kein Platz für Spekulationen.