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Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung?

Mai 28, 2014 Von: Holger Becker Kategorie: Allgemein, Dippolds Info, Gerichtsbericht

 

Uwe Glöß mit seinem Anwalt, der Fragen von FRM beantwortet.
Uwe Glöß mit seinem Anwalt, der Fragen von FRM beantwortet.

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Heute, wenige Tage nach den Wahlen, fand im hiesigen Amtsgericht die von vielen erwartete Verhandlung zur Meinungsäußerung des Uwe Glöß statt.

Erschienen waren Kläger und Beklagter in Begleitung ihrer Anwälte. Zur Berichterstattung hatten sich „Dippser StattZeitung“, „FRM“ und die „Sächsische Zeitung“ eingefunden.

Nachdem der Richter zur Erinnerung den Klagegrund noch einmal vortrug, befragte er Uwe Glöß.

Das Reizwort “Mafia” habe der Beklagte als Gleichnis zum “Dampf ablassen” gemeint äußerte er. Auf Nachfrage des Richters: “Was genau er erreichen wolle?”, entgegnete der Beklagte: “Die Bevölkerung habe er mit seinem Beitrag auf verschiedene, seiner Meinung nach kritikwürdige Umstände in Dippoldiswalde aufmerksam machen wollen. Den Geschäftsführer der Wohnungsgenossenschaft bzw. die Genossenschaft selbst, habe er nicht angreifen wollen.
Im Zusammenhang mit dem kommentierten Artikel kann eine Verbindung zum Kläger gesehen werden.

Nachvollziehbar sei, dass Herr Falk Kühn-Meisegeier sich persönlich gekränkt gefühlt habe. Vor allem die Verwendung der Bezeichnung „Mafia“ sei ehrabschneidend. Nach Auffassung des Klägers sei die Grenze zur Meinungsäußerung überschritten. Der Beklagte habe Tatachsenbehauptungen aufgestellt, die er nicht beweisen könne. Pseudowissen, welches der Kläger als „Zeug“ bezeichnete, habe sich der Beklagte selbst angeeignet und rücke es in den Bereich beweisbarer Tatsachen. „Dreck“ lasse der Kläger nicht über die Wohnungsgenossenschaft werfen. In seiner Funktion als Geschäftsführer ist er Genossenschaft und Mitgliedern verpflichtet. Verschiedene ältere Mitglieder fühlten sich durch den Kommentar des Beklagten gekränkt, äußerte er.

Der Beklagte und sein Anwalt sind der Auffassung, dass er sich mit dieser Äußerung im “Grenzbereich” bewege, diese aber durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Tatsachenbehauptungen seien nicht aufgestellt worden und der Unterlassungsanspruch des Klägers nicht gegeben. Dieser Prozess habe Herrn Glöß klar gemacht, dass er in Zukunft „Dünnes Eis“ nur mit mehr Überlegung betreten solle.

Richter Sträb verwies in seinen Ausführungen darauf, das eine öffentliche Persönlichkeit derartige Äußerungen aushalten müsse. Der Klägers sei in der öffentlichen Darstellung nicht geschädigt worden, obwohl im Gesamtkontext durchaus eine tiefe persönliche Betroffenheit und Kränkung nachvollziehbar sei.

So etwas ist in einem “Mikrokosmos” wie Dippoldiswalde schwieriger auszuhalten als in Dresden oder Leipzig – wo es den Kläger nach eigener Aussage nicht so gestört hätte. „Mit sachlicher Kritik habe er durchaus kein Problem“ sagte er. In die Nähe mafiöser Strukturen gerückt zu werden nehme er nicht hin.

“Filz”, “Geschmäckle” oder “Ungereimtheit” hätte den Kläger wohl nicht herausgefordert?

Der heutige Termin war eine “Güteverhandlung” zur Einigung. Eine Entfernung des Kommentars und eine Entschuldigung des Beklagten wurde von Klägerseite angeregt.

Jetzt hat die Klägerseite noch einmal die Gelegenheit auf den Schriftsatz des Anwalts zu antworten.

Am Freitag, den 27. Juni 2014 wird um 11 Uhr im Dippser Amtsgericht das Urteil verkündet.

In meinem Vorbericht zum Thema hatte ich gesagt keine Kommentare abgeben zu wollen. Ein anwesender Anwalt meinte jedoch, ein sachlicher Bericht sei durchaus in Ordnung. Weil ich wesentlich an diesem Beitrag mitgearbeitet habe möchte ich ihn auch unterschreiben.

Holger Becker

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7 Kommentare to “ Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung? ”

  1. # 1 R.Fischer schreibt:
    Mai 28th, 2014 at 16:49

    Den Grundsatz erst Denken dann Reden konnte Herr Glöß noch nie verinnerlichen.

  2. # 2 Till Eulenspiegel schreibt:
    Juni 1st, 2014 at 09:14

    An die wenigen Kommentare hier merkt man ja wie eingeschüchtert alle sind.
    Meinungsfreiheit ade in Dippoldiswalde.
    Es wird nie wieder so sein wie es war,die Dippser Stadtzeitung hat ihre Unschuld verloren.
    Mikrokosmos…so so…..,weiß gar nicht was das ist.

    Hoffe ich werde jetzt nicht angeklagt???????

    Reden wir lieber über das Wetter….Sonne,Trend zu Regen bei 17%.

    LG.
    Euer Till

  3. # 3 Heiko Frey, Redaktion StattZeitung schreibt:
    Juni 2nd, 2014 at 08:35

    Hallo Till,
    ich komme mit Deiner Aussage nicht ganz klar:
    “die Dippser StattZeitung hat ihre Unschuld verloren”

    Vielleicht kannst Du mir ja kurz mal erklären, wie Du das meinst? Ich sehe eigentlich noch immer einen Unterschied zwischen den Artikeln und den verschiedenen (privaten) Kommentaren.

    Da hier eine private Meinungsäußerung von Uwe Glöß zur Diskussion steht, hat dies ja eigentlich nix mit der StattZeitung zu tun, sonst hätten sich ja wir als Herausgeber dieses Internetauftrittes verantworten müssen?

    Nichtsdestotrotz finde ich die Entwicklung in dieser Angelegenheit sehr schade und ich habe mehr als einmal versucht, die Wogen zu glätten und eine friedliche Einigung herbei zu führen.

    Nun bleibt es abzuwarten, wie das Gericht letztendlich entscheidet. Im Sinne der Meinungsfreiheit, im Interesse der StattZeitung und letztendlich auch in Hinblick auf die Entwicklung von Dippoldiswalde hoffe ich auf ein klares Urteil pro Uwe Glöß.

  4. # 4 Heiko Frey - Redaktion StattZeitung schreibt:
    Juni 17th, 2014 at 09:40

    Pressemitteilung vom Kreisverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum noch laufenden Gerichtsprozess.
    Bis jetzt gibt es noch keine neuen Informationen, so dass der Verkündung des Urteils am Freitag, dem 27. Juni 2014 (11 Uhr im Dippser Amtsgericht) auch keine neuen Fakten entgegen stehen.

    Die Meinungsfreiheit gilt überall, auch in Dippoldiswalde

    Am 28. Mai begann am Amtsgericht Dippoldiswalde der Prozess gegen einen Dippoldiswalder, der auf der Internetseite der Dippser StattZeitung einen Artikel über den Abriss der alten Brauerei kommentiert hat, und daraufhin von einem Stadtrat verklagt wurde.

    „Meinungsfreiheit ist einer der zentralen Grundpfeiler unserer Demokratie und sie gilt auch dann, wenn Einzelne mit den geäußerten Meinungen nicht einverstanden sind.“ stellt Ines Kummer, die Vorstandssprecherin der Bündnisgrünen grundsätzlich klar und fordert „Auch in diesem Land müssen wir uns immer wieder ins Bewusstsein rufen dass die Meinungsfreiheit ein Grundrecht ist.

    „Gerade wir als politisch Aktive sind in unserem täglichen Handeln aufgefordert mit guten Beispiel voranzugehen“ sagt Ines Kummer und gibt zu bedenken “Meinungsfreiheit heißt auch Gelassenheit im Umgang mit kritischen Äußerungen und eine engagierte aber sachlich Streitkultur in der auch zugespitzt werden darf.”

    “Wir als Bündnisgrüne unterstützen all diejenigen die sich für Meinungsfreiheit einsetzen, ob nun in Dippoldiswalde oder sonst wo in der Welt” betont Ines Kummer zum Abschluss.
    http://www.gruene-elbe-weisseritz.de/meldung/artikel/565/die-meinungsfreiheit-gilt-ueberall-auch-in-dippoldiswalde/

  5. # 5 Dippser StattZeitung | Klage abgewiesen… schreibt:
    Juni 27th, 2014 at 11:31

    [...] der Güteverhandlung, in welcher kein Kopromiss geschlossen werden konnte, gab es heute das Urteil im Rechtsstreit um [...]

  6. # 6 Dippser StattZeitung | Gerichtsbeschluss stärkt Bürger von Dipps schreibt:
    Juli 19th, 2014 at 14:35

    [...] StattZeitung berichtete bisher schon recht ausführlich über dieses Thema. Für Heiko Frey als Initiator und Verantwortlicher für diesen Internetblog war [...]

  7. # 7 Roland Heyne schreibt:
    Juni 24th, 2015 at 13:15

    Daran können alle gut Geld verdienen.

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