Pressemitteilung zum Neujahrsempfamg des Oberbürgermeisters
1. Verleihung DIPPOLD
Anlässlich des jährlichen Neujahrsempfanges wird die Verleihung des DIPPOLD vorgenommen.
Mit der vom Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 08. Januar 2014 beschlossenen Ehrenordnung können auch von jedem Bürger der Großen Kreisstadt und deren Ortsteile Vorschläge zur Verleihung des DIPPOLD mit einer aussagekräftigen Begründung eingereicht werden.
Der Dippold wird an Persönlichkeiten verliehen, die mit ihren Leistungen insbesondere auf kulturellem, sportlichen, sozialem, wirtschaftlichem, kommunalpolitischem Gebiet, bei der Entwicklung des Stadtgebietes sowie in hervorragender Weise der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde und ihrer Bürgerschaft gedient oder außergewöhnlichen Bürgersinn bewiesen haben.
Der Besitz des Bürgerrechts der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde ist nicht Voraussetzung für die Verleihung des Dippold. Bei der Verleihung des Dippold ist ein strenger Maßstab anzulegen.
2. Auszeichnung Großer Zinnteller mit Gravur
Ebenso können von jedem Bürger der Großen Kreisstadt und deren Ortsteile Anregungen zur Auszeichnung mit einem Großen Zinnteller eingereicht werden. Die Vorschläge sind mit einer aussagekräftigen Begründung abzugeben.
Mit einem Zinnteller werden Persönlichkeiten ausgezeichnet, die sich um das Wohl und Ansehen der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde besondere Verdienste erworben haben. Dasselbe gilt für Persönlichkeiten, die eine hervorragende Leistung erbracht haben oder mit der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde bzw. deren Ortsteilen in besonderer Weise verbunden sind.
Die Anerkennung besonderer Verdienste um das Wohl und Ansehen der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde setzt hervorragende Leistungen, insbesondere auf staatsbürgerlichem, wissenschaftlichem, kulturellem, sportlichem, wirtschaftlichem oder sozialem Gebiet voraus.
3. Auszeichnung „Dippser Verein des Jahres”
Zudem kann ebenfalls aus Anlass des Neujahrsempfanges jährlich ein verdienstvoller Verein, welcher im Vereinsregister aufgenommen ist, eine Auszeichnung erhalten. Die Auszeichnung „Dippser Verein des Jahres” kann erhalten, wer mit Leistungen auf kulturellem, sportlichem oder sozialem Gebiet oder auf dem Gebiet der Nachwuchsförderung hervorragend tätig geworden ist.
Das Preisgeld beträgt 200,00 €.
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Für den Neujahrsempfang 2015 wird hiermit um Auszeichnungsvorschläge bis spätestens 10. Dezember 2014 gebeten. Bitte verwenden Sie zur Einreichung Ihrer Vorschläge ausschließlich die auf der Homepage der Stadt befindlichen Antragsformulare. Formulare sind auch im Bürgerbüro im Rathaus erhältlich.
Über die Verleihung des DIPPOLD, die Auszeichnung mit dem Großen Zinnteller und die Auszeichnung als Verein des Jahres beschließt der Stadtrat, in nichtöffentlicher Sitzung mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner anwesenden Mitglieder.
J. Peter
Oberbürgermeister