Gericht beendet Streit um Erlebnisbad
Wie die StattZeitung schon mehrfach berichtete, gab es bisher noch immer Restitutionsansprüche für Grundstücke am Paulsdorfer Erlebnisbad. Aus diesem Grund musste die Stadt hier mehrfach bereits geplante Investitionen verschieben.
Wie nun die Sächsische Tageszeitung in Erfahrung brachte hat das Bundesverwaltungsgericht endgültig entschieden, dass keine begründeten Ansprüche auf Rückübertragung bzw. Entschädigung bestehen (da diese Meldung hinter einer Bezahlschrankeveröffentlicht wurde, verzichtet die StattZeitung auf eine Verlinkung).
Für Dipps besteht nun endlich die Möglichkeit, hier die längst notwendigen Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen in Auftrag zu geben. Geplant ist seit längerem eine energetische Sanierung, um letztendlich auch Betriebskosten sparen zu können.
Warum die Sommerrundreise einer Landtagspolitikerin der Linken zur Verbreitung der guten Neuigkeit genutzt wurde? Warum diese für Dipps so wichtige Information nicht über das Rathaus veröffentlicht wurde? Hoffentlich ist dies kein Zeichen, wie wichtig dem Rathaus dieser Rechtsstreit war oder wie wichtig für das Rathaus die schnelle Information der Einwohner ist.