Lernmittelfreiheit, eigentlich ja, praktisch nein?
Da habe ich doch letztens zufällig gehört, daß Eltern ab sofort an die Schulen kein “Kopiergeld” mehr bezahlen brauchen. Ich konnte es erstmal gar nicht glauben, aber nach einer kurzen Anfrage bei Tante Google hab ich mich dolle gefreut.Tatsächlich! Das Gerichtsurteil vom 30.6.2011 besagt:
Die in der Sächsischen Verfassung garantierte Lernmittelfreiheit erstreckt sich auch auf Kopien aus Schul- und Arbeitsbüchern sowie Lern- und Übungsheften. Die Schulen sind verpflichtet, Schülern diese Kopien unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
“Boah”, dachte ich, angenommen, ich hätte 5 schulpflichtige Kinder, verteilt auf Grundschule, Mittelschule und Gymnasium. Da könnte ich pro Halbjahr 25,- € sparen. 50,-(!) € im Schuljahr. Tja, theoretisch.
Ich hab mich dann mal mit einer Lehrerin unterhalten und die hat mir erzählt, wie es wirklich läuft:
Lehrer haben meistens für ihr Fach mehrere Arbeitshefte und kopieren daraus jeweils für die Schüler die geeigneten Arbeitsblätter, weil kein Heft komplett optimal ist. Wenn sich nun alle Eltern weigern würden, das Kopiergeld (ca. 5,- € pro Halbjahr für alle Fächer) zu bezahlen, wären die Fachlehrer gezwungen, zusätzliche Arbeitshefte für jedes Kind zu bestellen. Das müsste dann auf jeden Fall von den Eltern bezahlt werden und kostet im Durchschnitt 6,- bis 8,- €. Pro Fach! Und wäre, wie gesagt, nicht unbedingt optimal.
Tja, was soll ich sagen. Ich habe meinem Sohn die 5,- € am Anfang des Schuljahres mitgegeben…
und spar das halt beim Einkaufen
Ihre Dippoldine