Stadt streitet mit Dippser Händlern
Irgendwie sind die Tagesordnungspunkte „Anträge auf Befreiung von der Gestaltungssatzung“ im morgigen Technischen Ausschuss (TA, Vorlage Nr.: 17a/2012 und 17b/2012) schon sehr merkwürdig. Zwei Dippser Gewerbetreibende auf dem Markt sollen ihre Werbung wieder abbauen.
Dass es in einer kleinen Stadt mit historischem Marktplatz Regeln für das Anbringen von Werbung geben muss, dürfte unstrittig sein. Wenn „blüten-stil“ und „BIO FOR LIFE“ also gegen die Vorschriften verstoßen haben, sollte die Stadtverwaltung aktiv werden.
In diesem Fall sollte der Verwaltungsakt ohne Zuhilfenahme des Technischen Ausschusses durchgesetzt werden.
Der verdrehte chronologische Ablauf der Ereignisse in der Beschlussvorlage lässt allerdings den Eindruck aufkommen, dass die Stadtverwaltung hier Meinungen manipulieren will:
„Mit Schreiben vom 26. Januar 2012 wurde der Geschäftsinhaber aufgefordert, die vorhandene Werbeanlage zu entfernen oder durch eine Werbeanlage gemäß der Satzung zu ersetzen. Mit Schreiben vom 08. Januar 2012 stellte dieser einen Antrag auf Befreiung von der Gestaltungssatzung. Das Schreiben ist der Sitzungsvorlage beigefügt.“
Ein weiteres Zitat der Beschlussvorlage der Verwaltung:
„Bio For Life hatte vorher seinen Sitz auf der Schuhgasse. Auch an diesem Objekt wurde die Werbeanlage ohne Genehmigung errichtet. Es gehört zu den Pflichten der Geschäftsinhaber sich vor Errichtung von Werbeanlagen über geltende Vorschriften zu informieren.“
Wo das Unternehmen vorher angesiedelt war, dürfte bei dieser Entscheidung für den TA völlig irrelevant sein. Dass es bei diesem Unternehmen schon einmal Probleme mit der Werbung gab, dient in diesem Kontext wohl eher dazu, den Händler in ein schlechtes Licht zu rücken.
Der Vorwurf, der Geschäftsinhaber solle sich doch bitte über Vorschriften zu informieren, ist nun schon fast grotesk: Die Gestaltungssatzung der Stadt datiert nach Recherche der StattZeitung aus dem Jahr 1996 und ist nicht auf der dafür eingerichteten Homepage im Internet hinterlegt.
Bei einem investigativen Stadtrundgang fanden wir allerdings noch weitere gleichartige Schilder, wie Sie hier sehen können:
Nach Kenntnis der Redaktion verlangt die Gestaltungssatzung erhabene Buchstaben, die zwar beleuchtet sein dürfen, allerdings nicht selber leuchten dürfen. Hierüber wird uns die Stadtverwaltung mit der Satzung in Kürze wohl Klarheit verschaffen.
Der Clou aber an der Sache: Der Laden „BIO FOR LIFE“ (und auch „blüten-stil“) beantragten eine Ausnahmegenehmigung. Laut der Beschlussvorlage kann die Verwaltung dieser Ausnahme nur unter der Bedingung zustimmen, wenn die beiden Läden vorher ihre Werbung entsprechend der Satzung geändert haben !!!
Wenn Sie es nicht glauben, die Links zu den Beschlussvorlagen finden Sie oben.
Nachtrag der Redaktion vom 14. März: Die Verwaltung hat eine erste Version der Gestaltungssatzung zur Verfügung gestellt. Leider handelt es sich vorerst um einen Scan, der keine elektronische Bearbeitung oder Suchfunktion zulässt. Trotzdem ist dieses Dokument inhaltlich sehr interessant. Wer so z.B. gegen diese Satzung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 100.000 D-Mark (ja, die Satzung ist schon etwas älter) geahndet werden kann.
Man kann in dieser Satzung aber auch den folgenden Satz lesen:
Eine letzte Anmerkung/ Frage an die Stadtverwaltung: Ist dieses Immobilienangebot im ersten Stock des ehemaligen Maltitzschen Bergamtes auch (verbotene) Werbung im Sinne der Gestaltungssatzung?
März 14th, 2012 at 12:05
wenn es nicht so traurig wäre, könnte man fast über diesen Schildbürgerstreich lachen. Aber das zeigt mir wieder das in Dipps einiges verkehrt läuft. haben wir den keine anderen Probleme ?