Juliane Eleonore Rüdiger-Stiftung: Anträge in Rathaus erhältlich
Pressemitteilung der Stadtverwaltung Dippoldiswalde:
Die vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde am 07. November 2012 beschlossene Satzung der Juliane Eleonore Rüdiger-Stiftung wurde mit Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 01. Februar 2013 genehmigt.
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von in Dippoldiswalde wohnenden oder aus Dippoldiswalde stammenden armen Witwen im Sinne von § 53 Absatz 2 der Abgabenordnung.
„Nach dem Willen der Stifterin sind in erster Linie Handwerkerwitwen zu berücksichtigen, die vermögenslos sind, das zum Lebensunterhalt Erforderliche nicht verdienen können, keine sonstige hinreichende Unterstützung erhalten, dabei aber einen tadellosen Wandel führen. In Ermangelung von Handwerkerwitwen können auch andere Witwen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, unterstützt werden. Dabei sind nach dem Willen der Stifterin Kranke den Gesunden, Alte den Jungen, Mütter mit Kindern unter 14 Jahren den kinderlosen Frauen vorzuziehen.”Wer glaubt, zum berechtigten Personenkreis zu gehören, kann einen formgerechten Antrag auf Unterstützung an die Stadtverwaltung stellen.
Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht. Nur vollständig ausgefüllt und unterschriebene Anträgen können in die Prüfung einer Bewilligung einbezogen werden.Anträge sind im Bürgerbüro unseres Rathauses während der öffentlichen Sprechzeiten erhältlich.
Kerndt
Oberbürgermeister und Verwalter der Stiftung