Dippser Geschäfte dürfen 2013 an drei Sonntagen öffnen
Der Stadtrat hat am 6. Februar 2013 die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 07. Februar 2013 beschlossen. In § 2 Sonntagsöffnungszeiten ist festgelegt:
(1) Im gesamten Gemeindegebiet der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde dürfen Verkaufsstellen am 02. Juni 2013, 08. Dezember 2013 und 15. Dezember 2013 jeweils zwischen 12 und 18 Uhr geöffnet sein.
(2) Im Gewerbegebiet Reinholdshain dürfen Verkaufsstellen zusätzlich am 22. September 2013 zwischen 12 und 18 Uhr geöffnet sein.
Demnach dürfen zum Stadtfest und am 2. und dritten Advent (Weihnachtsmarkt) die Dippser Geschäfte sonntags öffnen. Für die Geschäfte im Gewerbegebiet Reinholdshain gilt dies zusätzlich auch für den 22. September.