B-Pläne bleiben offline
Die Vorstellung der verschiedenen vakanten Immobilien de Stadt Dippoldiswalde ist im Internet recht übersichtlich. Man findet die verschiedenen Wohngebiete, erkennt die Grundstücke auf dem Flurstücksplänen bzw. auch auf verschiedenen Fotos. Aber auch einzelne Objekte werden auf der Homepage der Stadt angeboten.
Neben den Angaben zu Lage, Größe und Verkaufspreis der Immobilien erfahren die Interessenten auch, dass die Grundstücke vollerschlossen, bauträger- und provisionsfrei sind, was selbstverständlich sehr wichtig ist.
Als letzter Hinweis findet man oftmals den Satz, dass sie die Bebauung nach den textlichen Festsetzungen des B-Plans (Bebauungsplanes) zu richten habe. Hier findet man i.d.R. Festlegungen zu Gebäudehöhe, Ausrichtung und Gestaltungsmöglichkeiten des Hauses, Nutzungsmöglichkeiten, und vieles mehr. Diese Bebauungspläne werden in der Entwicklungsphase neuer Wohngebiete für ganz konkrete Abschnitte festgelegt. In der Verwaltungssprache: „sie werden drübergelegt“. Wer dann ein anderes Dach, eine andere Fassadenfarbe oder eine andere Hausgeometrie haben will, braucht die Zustimmung von Verwaltung/ Bauamt und Stadtrat zur Ausnahme bzw. der Befreiung von den Bestimmungen des B-Planes.
Leider, so der Hinweis von Bauinteressenten, findet man die Bebauungspläne nicht im Internet in der offiziellen Datenbank der Stadt Dippoldiswalde. Auf Nachfrage der StattZeitung informierte uns Oberbürgermeister Ralf Kerndt, der mangels eines bestellten Fachmanns auch kommissarisch das Dippser Bauamt leitet, dass die derzeit aktuellen B-Pläne zu einer Zeit erstellt wurden, wo Internet und elektronischer Datenaustausch nicht die Regel waren. Und somit kann die Stadt die Bebauungspläne nicht online veröffentlichen.
Der Bürgermeister versprach jedoch, künftig diese Dokumente in den neuen Medien auch bekannt zu machen. Rückblickend kann er seiner Zusage nun sogar Taten folgen lassen, da z.B. der neue Flächennutzungsplan bisher auch noch nicht in der Dokumentensammlung der Stadt im Internet nachzulesen ist. Und dieser wurde mehrfach in der Entwurfsphase elektronisch vorgelegt und kann daher problemlos auch veröffentlicht werden. Ob dieser Hinweis der StattZeitung ernst genommen wird? Wir berichten gern.