Rathaus erfindet „Rechtsamt“
Dies vorweg: Ein Rechtsamt, welches die unten wiedergegebene Information verfasst haben soll, gibt es in Dippoldiswalde nicht! Dies zeigt ein Blick auf den „Wegweiser“ für das Rathaus. Auch die interne Suchfunktion auf der Homepage wurde beim Stichwort „Rechtsamt“ nicht fündig.
Aber vielleicht versucht man auf diese Weise, „Amt“ zu spielen und keinerlei persönliche Verantwortung zu übernehmen?
Privatweg wird geschlossen
Die Dippser StattZeitung berichtete bereits im Januar darüber, dass die Stadtverwaltung unter tatkräftiger Unterstützung des Stadtrates einen Gerichtsprozess verloren hat. Es ging um die Nutzung eines Weges im Ortsteil Paulsdorf.
In Fortführung der Verhandlungen musste nun die Verwaltung den Weg, der auf privatem Grund verläuft, sperren. Für die Anwohner und Grundstücksbesitzer im Lämmergrund wird die Zufahrt zu ihren Grundstücken nun heikel.
Einerseits ist eine Ausfahrt zur Straße ist nur noch in Richtung Dippoldiswalde möglich, wie dieses Foto dokumentiert.
Andererseits gibt es derzeit keine Wendemöglichkeit innerhalb des Siedlungsgebietes. Platz wäre durchaus vorhanden, aber der Stadt fehlt schlicht das Geld hierfür.
Neuer Weg im OT Paulsdorf wird gesperrt
Der Verbindungsweg zwischen Talsperrenstraße und Neuer Weg wird nach langem Rechtstreit im Zuge einer Vergleichsvereinbarung für den öffentlichen Verkehr gesperrt.
Seit 2008 wird über die Öffentlichkeit des Weges gestritten. Nachdem erste Vergleichsverhandlungen im Jahr 2013 durch den Stadtrat abgelehnt wurden, erging im Dezember 2013 eine gerichtliche Entscheidung. Die Stadt verlor den Rechtsstreit in erster Instanz. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass der Weg zum Stichtag einer öffentlichen Nutzung unterlag, vielmehr sei er zum damaligen Zeitpunkt nur von einem begrenzten Personenkreis genutzt wurden. Die Stadt stellte daraufhin Antrag auf Berufung. Unterdessen wurde die Verwaltung vom Stadtrat beauftragt, nunmehr Vergleichsverhandlungen zu führen. Hintergrund war, dass bei erneuter Niederlage das Risiko bestand, Fläche für den zwingend notwendigen Wendehammer im hinteren Bereich zu verlieren und damit keine Wendemöglichkeit mehr für größere Fahrzeuge schaffen zu können.Im Mai diesen Jahres einigte man sich mit der Gegenpartei dann auf einen Vergleich, der die Sperrung des Weges mit gleichzeitiger kostenfreier Überlassung der notwendigen Flächen für den Bau eines Wendehammers vorsieht. Die Stadt verpflichtete sich, zeitnah die Kaufvertragsabwicklung einzuleiten und in Vorbereitung des künftigen Ausbaus des Wendehammers bereits vorab die Sperrung des Weges vorzunehmen. Ein Ausbau kann erst ab 2015 erfolgen. Bis dahin wird ein ausreichender Teil des Grundstückes der Gegenseite zur Nutzung im Wendebereich unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Vor diesem Hintergrund wird der Bauhof in den kommenden Tagen die Sperrung des Weges vornehmen. Ab sofort ist die Nutzung des Weges sowohl für den Fahrzeugverkehr als auch für Radfahrer und Fußgänger nicht mehr möglich. Die Stadt bittet um entsprechende Beachtung. Gegebenenfalls ist der Anlieferverkehr über die neuen örtlichen Umstände zu informieren.
Rechtsamt