Eine unglückliche Diskussion
Katastrophenschutz ist keine kommunale Pflichtaufgabe!
Auf schriftlicher Nachfrage der StattZeitung und nach einem erklärenden Telefonat räumte der Dippser Beigeordnete Peter Antoniewski ein, dass nach dem Wortlaut des Gesetzes tatsächlich nur die Landkreise, kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen für den Katastrophenschutz zuständig sind.
Den Verlauf der Beratung im Haupt- und Verwaltungsausschuss nannte er “unglücklich”. Hier wurden den Stadträten zweifelsfrei erklärt, dass die Stadt Dippoldiswalde als Kommune ebenfalls in der Pflicht sei.
In diesem Zusammenhang nannte der Beigeordnete den Begriff “Bevölkerungsschutz“. Allerdings besteht diese Verpflichtung eher im Sinne einer kriegerischen oder terroristischen Auseinandersetzung und regelt daher vielmehr die Aufgaben der zivilen Verteidigung.
Letztendlich stimmte Peter Antoniewski der Meinung zu, dass alle weiteren Schutzmaßnahmen für Dippoldiswalde im Brandschutzbedarfsplan festgeschrieben sein sollten. Hier hat die StattZeitung (namentlich ich als Mit-Herausgber dieses Mediums) eine Einladung für den 30. März zur Dippser Feuerwehr. An diesem Tag findet eine Wehrleiterberatung statt und im Anschluss tagt der Feuerwehrausschuss.
Bleibt die Frage, ob Dippoldiswalde tatsächlich zwei Bauhöfe benötigt. Auch hierzu hat sich Peter Antoniewski bereits erste Gedanken gemacht. Er stimmte ebenfalls zu, dass man vor einem Kauf der Immobilie in Schmiedeberg erst einmal eine gründliche Prüfung vornehmen sollte. Dies wird aber noch eine geraume Weile dauern, war sich der Beigeordnete sicher, der nach eigener Aussage auch keine Schnellschüsse mag.
Mit Sicherheit wird man sich auf ein Objekt konzentrieren müssen. Die Kosten von zwei gleichartigen Betriebssitzen im Abstand von wenigen Kilometern dürften weder dem Kämmerer noch dem Steuerzahler vermittelbar sein. Letztendlich sollte sich der Bauhof auch wirtschaftlich an vergleichbaren privat geführten Unternehmen messen lassen. Ob dies nun Baufirmen oder Landschaftsgestalter sind, keines dieser Unternehmen würde sich die hohen Fixkosten freiwillig in die Bücher schreiben.
Welches Objekt nun zentraler liegt, dies dürfte strittig sein. Ein Blick auf die Landkarte zeigt, dass die Entfernungen zum jeweils anderen Ende des Dippser Stadtgebietes bis auf wenige hundert Meter identisch sind.
Von der Ausstattung und der Lage (an der B170) scheint Schmiedeberg aktuell im Vorteil zu sein. Allerdings, und hier sollte man dringend noch einmal prüfen, wäre eine Beheizung der neuen Lagerräume – die ist für das Abstellen von Flüssigkeiten, Batterien, Farben, etc. notwendig – problematisch, da hier mit Sicherheit eine Dämmung des dafür vorgesehenen Gebäudes erfolgen muss.