Streusalz, ja oder nein?
Jedes Jahr im Winter stellt sich die gleiche Frage: Darf man bei Schnee und Eis zum Streusalz greifen, oder nicht. Die Dippser „Satzung über die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes“ sagt dazu eindeutig – nichts.
Wörtlich steht hier geschrieben: „Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände sind spätestens nach der Frostperiode von dem jeweils Winterdienstpflichtigen zu beseitigen.“
Unstrittig ist, Salz schadet der Umwelt. Autos rosten schneller und Pflanzen an im Winter gesalzten Wegen gehen gern ein. Kleinlebewesen wie Bakterien, Käfer und Würmer sterben auch dann noch, wenn das Salz im Frühjahr mit der Schneeschmelze im Boden versickert. Und selbst Beton und andere feste Baumaterialien bröseln schneller. Die Auswirkungen, die Streusalz am Parkdeck des Busbahnhofs hinterlassen hat, sind in Dippoldiswalde allgegenwärtig. Der Abriss dieses erst wenige Jahre alten Bauwerkes steht mangels erfolgversprechender Sanierungsmöglichkeiten noch immer im Raum.
Wer also zum Salz greift, macht dies bewusst, weil er entweder wenig Zeit für das Schneeräumen hat oder einfach nur faul oder geizig ist. Fehlende Zeit wurde früher gern als Argument genutzt, um eine erfolgreiche Berufstätigkeit nachzuweisen. Heutzutage weist diese Ausrede auch schnell auf ein falsches Selbstmanagement hin.
Wenn Sie also jetzt am Wochenende einen Spaziergang durch das schöne und winterliche Dippoldiswalde unternehmen, schauen Sie mal, wer sich die Zeit für das Schneefegen genommen hat und verantwortungsbewusst mit Sand oder Splitt streut oder wer eher als Faulpelz angesehen werden kann.
Übrigens streut der Bauhof unserer Stadt im Bereich des Busbahnhofes, also unterhalb des maroden Parkdecks, großflächig Salz.
Ein kleine Anmerkung noch: Sollte wirklich mal was in Ihrem Zuständigkeitsbereich passiert sein, die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung unterscheidet auch zwischen Schnee- und Eisglätte! Dies zu erläutern, würde jedoch diesen Rahmen sprengen.