Wird die StattZeitung zum Amtsblatt?
Wie die Entwicklungen der letzten Wochen zeigen, wird das finanzielle Polster bei Bund, Ländern und Kommunen immer dünner. Und oftmals sind aus den Polstern schon tiefe Löcher geworden.
Auch an unserer Stadt gehen diese Entwicklungen nicht vorbei. Die ersten Sparmaßnahmen wurden schon beschlossen, weitere tiefe Einschnitte werden noch folgen. Damit wir als Bürger freiwillig unseren Anteil an diesen Sparmaßnahmen übernehmen haben wir dem Rathaus angeboten, dieses Internetportal von www.Dippolds.Info als Amtsblatt für Dippoldiswalde zu nutzen. Nach unseren Erkenntnissen würde die Stadt ca. 10.000,- Euro einsparen. Diese Summe wurde uns vor einigen Jahren genannt, als (ebenfalls durch uns) Dippolds Bote ins Leben gerufen wurde.
Bisher werden amtliche Mitteilungen in der Sächsischen Zeitung veröffentlicht. Allerdings scheint die Akzeptanz dieser Tageszeitung nicht mehr sehr groß zu sein, was viele Gespräche mit Dippser Bürgern bestätigten. Unseres Wissens ist Dippoldiswalde in der Region die letzte Kommune, die sich eine Veröffentlichung in der Sächsischen Zeitung leistet. Andere Städte und Gemeinden nutzen eigene Amtsblätter oder Schaukästen.
Die Veröffentlichung der amtlichen Mitteilungen im Internet würde aber außer der Einsparung von Kosten noch weitere Vorteile bringen:
- kurze Reaktionszeiten, da Druck und Verbreitung entfallen
- neben den Tagesordnungspunkten kann auch die Veröffentlichung der Beschlussvorlagen und sämtlicher Anlagen (sofern auf elektronischen Medien verfügbar) erfolgen
- Gesetze und Satzungen werden nicht nur einmalig, sondern dauerhaft den Bürgern zur Verfügung gestellt
- Dank der modernen Technologien des Internet sind Verknüpfungen zu bestehenden Gesetzen und Satzungen unkompliziert möglich
- diesen Schritt der bewussten Einbeziehung ehrenamtlich arbeitender Bürger nutzt man als Vorbildfunktion für weitere Projekte
- die Stadt Dippoldiswalde übernimmt eine Vorbildfunktion bei der Einführung von E-Government; durch diese Angebote macht man jungen Leuten wieder Lust auf Wohnen im ländlichen Raum
Da die Verbreitung von Internetanschlüssen im Stadtgebiet die Abonnements der SZ bei weitem überflügeln dürfte, wäre auch dies ein gutes Argument für neue Wege.
Leider erhielten wir von der Hauptamtsleiterin Irena Hoffmann eine Absage. Im Auftrag des Oberbürgermeisters teilte sie uns mit, dass eine Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Form der kommunalen Bekanntmachungen die Veröffentlichungen nur in gedruckter Form vorschreibe.
Diese Zeitungen müssen mindestens einmal wöchentlich erscheinen und im ganzen Gemeindegebiet verteilt werden. Lediglich Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern dürfen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel informieren. Außerdem wurden die Ausgaben für öffentliche Bekanntmachungen im Haushaltjahr 2009 durch Irena Hoffmann mit lediglich ca. 4.000,- Euro angegeben.
Und so wurde mitgeteilt, dass unsere Sparvorschläge nicht genutzt werden können, eine Veränderung des Erscheinungsortes von öffentlichen Bekanntmachungen vorerst nicht vorgenommen werden soll.
März 16th, 2010 at 12:22
Ja genau, in der Kommunalbekanntmachungsverordnung steht wörtlich:
§ 2 Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden sind in einer der nachfolgend genannten Formen durchzuführen:
1. durch Abdruck im Amtsblatt der Gemeinde oder des Landkreises, dem die Gemeinde angehört,
2. durch Abdruck in einer oder mehreren bestimmten, mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitungen, deren Verbreitung sich mindestens auf das Gebiet der Gemeinde erstreckt,
oder,
3. sofern die Gemeinde weniger als 3 000 Einwohner hat, durch Aushang an der Bekanntmachungstafel und bei räumlich getrennten Ortsteilen an weiteren hierfür bestimmten Stellen während der Dauer von mindestens einer Woche. Auf den Aushang und seine Dauer ist rechtzeitig im Amtsblatt der Gemeinde oder des Landkreises oder in einer Zeitung im Sinne der Nummer 2 hinzuweisen.
und da darf die Stadt nicht daran vorbei.
Diese Verordnung zu finden ist gar nicht so einfach, die ist in den Tiefen des Webs sehr gut versteckt:
http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=131212667721
nach Gesetzten, Verordnungen und ähnlichem darf man nicht unter http://www.sachsen.de sondern muß unter: http://www.revosax.sachsen.de/ suchen, dort wird man fündig…
März 16th, 2010 at 14:52
Wenn alle Entwicklungen so statisch mit Gesetzen gestützt würden, hätten wir heute noch Spulentonbänder, Telegramme und Klamotten in “Präsent 20″. Ob es für die ersten Kosmonauten auch ein Gesetz für das Verlassen der Erde oder eine Verordnung zum Betreten des Mondes gab?
Übrigens ist die Verordnung aus dem letzten Jahrhundert, genau vom 19. Dezember 1997. Zu dieser Zeit bezeichnete der damalige Bürgermeister von Dipps das Internet noch als Schmuddelkram.
Gesetze wurden von Menschen gemacht und können jederzeit wieder von Menschen verändert werden!
März 16th, 2010 at 15:57
Kommunalbekanntmachungsverordnung hin und her……….
was hält denn die Dippser Stadtverwaltung eigentlich davon ab, unabhängig von einer (noch per veraltetem Gesetz ausschließlich) notwendigen Bekanntmachung in der “SZ” einfach mal zukünftige Veröffentlichungen für den interessierten Bürger ganz “modern” per Internet, unkompliziert und v.a. im Gegensatz zur Printausgabe der “SZ” OHNE MEHRKOSTEN via Statt-Zeitung weiterzugeben???
Die nächste Bürgerfragestunde im Rahmen der Stadtratssitzung am 07.April kommt bestimmt…..
März 16th, 2010 at 19:19
@ Ulf Geißer
Die Bekanntmachungen werden bereits jetzt weitestgehend im Internet veröffentlicht. Dafür habe ich im Auftrag der Stadtverwaltung das Portal http://www.dippoldiswalde.de/dokumente/ eingerichtet, in welchem seit Anfang 2008 alle Satzungen, Einladungen, Beschlussvorlagen und Beschlüsse … für jeden zugänglich als PDF-Dateien “gesammelt” werden. Ist vermutlich genauso gut versteckt, wie die Verordnungen im Internetportal des Freistaates Sachsen (mein Kommentar #1 auf dieser Seite), aber das ist nicht gewollt und wird sich in einiger Zeit sicherlich ändern…