Katja Meier: Angesichts der Zahlen liest sich offener Brief von Bürgermeistern und Landrat wie blanker Populismus
Dresden. Nach dem offenen Brief aller 36 Bürgermeister sowie dem Landrat des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsident Stanislaw Tillich (beide CDU) über die Schweirigkeiten der Unterbringung von Flüchtlingen in den Gemeinden, wollte Katja Meier, demokratiepolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion mit einem Regionalbüro in Pirna, wissen, wie groß das Problem ist.
Beim Sommerfest im Asylheim Schmiedeberg, Foto: Holger Becker
Auf ihre Kleine Anfrage “Unterbringung von AsylbewerberInnen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge” hat sie überraschende Antworten erhalten.
“Aus den Antworten geht hervor, dass lediglich vier Kommunen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ihrer Pflicht nachgekommen sind, Asylbewerberinnen und Asylbewerber in angemessenem Maße aufzunehmen. Der überwiegende Teil der Kommunen liegt hingegen weit unter der von der Sächsischen Staatsregierung entsprechend des Einwohnerschlüssels angedachten Unterbringungszahl. 14 Kommunen haben noch gar keine Asylsuchenden aufgenommen.”
“In einem offenen Brief haben sich alle 36 Bürgermeister des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsident Stanislaw Tillich gewandt, um anzumahnen, dass die >>kommunale Ebene, an die Grenze des Möglichen und Leistbaren kommt<<. Insbesondere die Bürgermeister, die in ihrer Kommune noch keine Asylbewerberinnen und Asylbewerber untergebracht haben, bedienen sich hier eines plumpen Populismus. Ihr offener Brief liest sich als fehlender Wille, die Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden über die tatsächliche Faktenlage aufzuklären sowie Handlungsbereitschaft und Menschlichkeit zu zeigen. Er stellt vielmehr eine Kapitulation dar, vor jenen, die wie in Freital, Heidenau oder Sebnitz geschehen, den Rechtsstaat auszuhöhlen versuchen und selbst ‘lebendige Grenzen’ bilden.”
Alle 36 Bürgermeister des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie der Landrat verbreiteten Mitte Oktober einen offenen Brief, der an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsident Stanislaw Tillich (beide CDU) gerichtet war. In diesem Brief ist die Rede davon, dass die steigenden Zahlen an Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, der Bundesrepublik und den Bürgern ihrer Kommunen Schaden zufügen können, den es abzuwehren gilt. Zudem sehen sie sich an der >>Grenzen des Möglichen und Leistbaren<< angekommen.
Sie fordern Bundeskanzlerin Merkel sowie Ministerpräsident Tillich auf, Maßnahmen, wie schnelle Abschiebungen und verstärkte (Grenz-)Kontrollen, zu ergreifen.
Brief der Bürgermeister und des Landesrates:
Kleine Anfrage von Katja Meier “Unterbringung von Asylbewerberlnnen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge” (Drs. 6/3077) und die Antworten des Innenministeriums:
- Frage 1: Wie viele Asylbewerberlnnen hat der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zum Stichtag 20. Oktober 2015 aufgenommen und in welcher Art Unterkunft sind diese untergebracht? (Bitte entsprechend aufschlüsseln nach entsprechender Art der Unterkunft und Belegung.)
- Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat im Jahr 2015 bis zum20. Oktober insgesamt 989 Asylbewerber aufgenommen und untergebracht; davon 194 in Gemeinschaftsunterkünften und 795 in dezentralen Unterkünften (Wohnungen, Hotel).
- Frage 2: Welche Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben zum Stichtag 20. Oktober 2015 Asylbewerberlnnen aufgenommen? (Bitte entsprechend nach Gemeinde und Anzahl aufschlüsseln.)
- Zum Stichtag 21. Oktober 2015* haben folgende Kommunen Asylbewerberaufgenommen und untergebracht. Die Zahlen in () beziehen sich auf Frage 4:
Altenberg ……………………………..145 ………………(82)
Bad Gottleuba-Berggießhübel …39 ………………(57)
Bad Schandau ………………………….25 ………………(38)
Bahretal ……………………………………………………..(22)
Bannewitz ……………………………….21 ………………(106)
Dippoldiswalde ………………………153 ………………(145)
Dohma ………………………………………………………..(20)
Dohna …………………………………….21 ………………(63)
Dürröhrsdorf-Dittersbach ………………………………(43)
Freital …………………………………..348 ………………(399)
Glashütte …………………………………………………….(69)
Gohrisch ……………………………………………………..(20)
Hartmannsdorf-Reichenau ……………………………..(11)
Heidenau ………………………………..93 ………………(164)
Hermsdorf ……………………………………………………(8)
Hohnstein ……………………………………………………(34)
Klingenberg …………………………….20 ………………(69)
Königstein ……………………………….16 ………………(22)
Kreischa ………………………………………………………(45)
Liebstadt …………………………………16 ………………(14)
Lohmen …………………………………….6 ………………(31)
Müglitztal …………………………………………………….(19)
Neustadt ……………………………….180 ………………(128)
Pirna ……………………………………..347 ………………(381)
Rabenau …………………………………10 ………………(44)
Rathen ………………………………………………………..(3)
Rathmannsdorf ………………………25 ………………(10)
Reinhardtsdorf-Schöna …………………………………..(14)
Rosenthal-Bielatal …………………………………………(17)
Sebnitz ………………………………….147 ………………(100)
Stadt Wehlen ………………………………………………..(16)
Stolpen ………………………………………………………..(57)
Struppen ………………………………………………………(25)
Tharandt …………………………………34 ………………(54)
Wilsdruff …………………………………4 3………………(138)
* Aufgrund erfolgter Neuzuweisungen am 19. und 20. Oktober 2015 erfolgte keine separate Erfassung zum Stichtag 20. Oktober 2015.
- Frage 3: Nach welchem Schlüssel werden die Asylbewerberlnnen im Landkreis Sächsisehe Schweiz-Osterzgebirge auf die Gemeinden verteilt?
- Die Verteilung der Asylbewerber auf die Gemeinden ist im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge grundsätzlich nach dem jeweiligen Einwohnerschlüssel geregelt. Diese Regelung hat keine Gesetzeskraft.
- Frage 4: Welche Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge müssten entsprechend des in Frage 3 erfragten Schlüssels wie viele Asylbewerberlnnen unterbringen?
- Diese Zahlen wurden in () unter Frage 2 eingefügt.