Dippser StattZeitung

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Artikel der Kategorie ‘Gewerbe’

Braucht Dipps weitere Fachmärkte?

März 17, 2012 Von: Harald Weber Kategorie: Der Stadtrat (berichtet), Gewerbe, StattVerwaltung/ StattRat Kommentare deaktiviert

Diese Frage stellt die “Sächsische Zeitung”, im in einem Artikel von Regine Schlesinger (der auch online kostenfrei zu lesen ist) über die Entscheidung des Technischen Ausschusses vom 14.03.2012.

Wenn sie bei der Abstimmung der “SZ” teilnehmen oder das Ergebnis erfahren wollen, klicken Sie bitte hier.

Gemeinsame Werbetour

März 17, 2012 Von: Harald Weber Kategorie: Gewerbe, Sport, Tourismus Kommentare deaktiviert

von Falk Kühn-Meisegeier

Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde eG und die Weisseritztal-Erlebnis GmbH gehen gemeinsam auf Werbetour.
Seit 2004 hat sich eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Sportpark Dippoldiswalde und dem Gästehaus der Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde eG entwickelt.

Gemeinsame Werbetour Wohnungsgenossenschaft und Sportpark

Diese Zusammenarbeit ist für alle Seiten ein Glücksfall. Daraus haben beide Unternehmen eine gemeinsame Vermarktungslinie abgeleitet, die den Ausbau der Trainingslager, Kurzlehrgänge und Feriencamps fördern soll. Für den Sportpark sprechen die idealen Trainingsbedingungen für eine Vielzahl von Sportarten.

Mit dem in unmittelbarer Nähe befindlichen Gästehaus ist eine moderne Unterkunft zum fairen Preis für die Sportler abgesichert. Beides zusammen hat bisher viele Athleten vom Breitensport bis zum Profisport davon überzeugt, Ihre Wettkampfvorbereitungen und Kurzlehrgänge bei uns durchzuführen.

Mittels Flyer werden Vereine und Organisationen gezielt angeschrieben, um auf unsere idealen Bedingungen aufmerksam zu machen bzw. diese in Erinnerung zu rufen.

SuppenWunderBar im Sportpark nur Beikoch

März 15, 2012 Von: Heiko Frey Kategorie: Gewerbe, Sport 1 Kommentar →

Vor wenigen Tagen berichteten wir, dass die “SuppenWunderBar” aus Freital die Gastronomie im Dippser Sportpark übernimmt. Das Unternehmen machte diese Meldung selber bekannt, suchte im Internet und auch auf Plakaten im Sportpark bereits Arbeitskräfte.

Nun erreichte uns eine Pressemitteilung, dass vielmehr das Unternehmen Starlight Event den Betrieb der Sportbar übernimmt, aber beim Speisen- und Imbissbereich (also die Gastronomie) mit der “SuppenWunderBar” zusammen arbeitet.

Insgesamt klingt dies sehr merkwürdig. Warum übernimmt jemand eine Gaststätte, die er dann selber nicht betreiben will? Welche Geschäfte laufen hier eventuell im Hintergrund?
Starlight Event ist nach eigener Aussage offizieller Sponsor beim Dresdner Sportklub. DSC? Richtig, dies ist auch die alte Wirkungsstätte von WtE-Chef Klaus Kaiser gewesen. Und auch bei dessen Amtsübernahme gab es ein paar dicke Fragezeichen. Wir erinnern uns: Nachdem die Stadtverwaltung einige tausend Euro an eine erfolglose Personalagentur gezahlt hatte, zauberte man Klaus Kaiser sprichwörtlich aus dem Hut, wie das Kaninchen aus dem Zylinder. Bis jetzt aber, so scheint es zumindest nach außen, hat er seine Sache ganz gut gemacht.

Hier können Sie jetzt gern noch einmal die Pressemitteilung des künftigen Betreibers nachlesen:

Die Sportbar im Sportpark Dippoldiswalde wird ab 01.04.2012 den Namen „SportWunderBar“ tragen und mit einem überarbeiteten Konzept durch die Firma Starlight Event neu betrieben.

Für den Speisen- und Imbissbereich wurde eine Kooperation mit dem in Freital erfolgreich tätigen Unternehmen „SuppenWunderBar“ geschlossen. Somit ist es zukünftig möglich, im gastronomischen Bereich des Sportparks Dippoldiswalde alles aus einer Hand anzubieten und speziell auf unsere Kunden angepasste Angebote zu erstellen. Von der Organisation, dem, Aufbau, der Versorgung und dem Abbau einer Veranstaltung können wir alles professionell realisieren.

Firmenjubiläen, Geburtstagsfeiern oder Vereinsfeste – im Haus oder auch beim Kunden – mit unserer jahrelangen Erfahrung im Catering- und Eventbereich sind wir der kompetente Partner für komplette Lösungen.

Nutzen Sie die zahlreichen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung des Sportparks, verbinden Sie Ihren Aufenthalt mit einem Besuch der neu gestalteten Gastronomieräume und überzeugen Sie sich von unseren kulinarischen Fähigkeiten.

Besuchen Sie unsere „SportWunderBar“ ab 01.04.2012 – 12:00 Uhr im Sportpark Dippoldiswalde.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Schlecker macht Kahlschlag

März 14, 2012 Von: Heiko Frey Kategorie: Dippolds Info, Gewerbe Kommentare deaktiviert

Die Filialen des Drogerie-Discounters in Altenberg, Höckendorf, Bannewitz und ca. 2.000 weitere Standorte werden geschlossen. Eine entsprechende Übersicht veröffentlichte dazu Spiegel online.
Das Geschäft in Dippoldiswalde findet man (noch?) nicht auf dieser Liste.

Stadt streitet mit Dippser Händlern

März 13, 2012 Von: Heiko Frey Kategorie: Gewerbe, Kernstadt Dippoldiswalde, Neues aus Dippoldseggersbach, StattVerwaltung/ StattRat 1 Kommentar →

Irgendwie sind die Tagesordnungspunkte „Anträge auf Befreiung von der Gestaltungssatzung“ im morgigen Technischen Ausschuss (TA, Vorlage Nr.: 17a/2012 und 17b/2012) schon sehr merkwürdig. Zwei Dippser Gewerbetreibende auf dem Markt sollen ihre Werbung wieder abbauen.

Dass es in einer kleinen Stadt mit historischem Marktplatz Regeln für das Anbringen von Werbung geben muss, dürfte unstrittig sein. Wenn „blüten-stil“ und „BIO FOR LIFE“ also gegen die Vorschriften verstoßen haben, sollte die Stadtverwaltung aktiv werden.

Im Fokus der Verwaltung: „blüten-stil“ und „BIO FOR LIFE“, zwei Geschäfte auf dem Dippser Marktplatz

In diesem Fall sollte der Verwaltungsakt ohne Zuhilfenahme des Technischen Ausschusses durchgesetzt werden.

Der verdrehte chronologische Ablauf der Ereignisse in der Beschlussvorlage lässt allerdings den Eindruck aufkommen, dass die Stadtverwaltung hier Meinungen manipulieren will:

„Mit Schreiben vom 26. Januar 2012 wurde der Geschäftsinhaber aufgefordert, die vorhandene Werbeanlage zu entfernen oder durch eine Werbeanlage gemäß der Satzung zu ersetzen. Mit Schreiben vom 08. Januar 2012 stellte dieser einen Antrag auf Befreiung von der Gestaltungssatzung. Das Schreiben ist der Sitzungsvorlage beigefügt.“

Ein weiteres Zitat der Beschlussvorlage der Verwaltung:

„Bio For Life hatte vorher seinen Sitz auf der Schuhgasse. Auch an diesem Objekt wurde die Werbeanlage ohne Genehmigung errichtet. Es gehört zu den Pflichten der Geschäftsinhaber sich vor Errichtung von Werbeanlagen über geltende Vorschriften zu informieren.“

Wo das Unternehmen vorher angesiedelt war, dürfte bei dieser Entscheidung für den TA völlig irrelevant sein. Dass es bei diesem Unternehmen schon einmal Probleme mit der Werbung gab, dient in diesem Kontext wohl eher dazu, den Händler in ein schlechtes Licht zu rücken.
Der Vorwurf, der Geschäftsinhaber solle sich doch bitte über Vorschriften zu informieren, ist nun schon fast grotesk: Die Gestaltungssatzung der Stadt datiert nach Recherche der StattZeitung aus dem Jahr 1996 und ist nicht auf der dafür eingerichteten Homepage im Internet hinterlegt.

Bei einem investigativen Stadtrundgang fanden wir allerdings noch weitere gleichartige Schilder, wie Sie hier sehen können:

Zwei Werbeschilder, die sich hinsichtlich der Attraktivität kaum von den bemängelten Schildern unterscheiden

Ebenfalls an der gleichen Häuserzeile und in unmittelbarer Nachbarschaft - allerdings mit Beleuchtung

Nach Kenntnis der Redaktion verlangt die Gestaltungssatzung erhabene Buchstaben, die zwar beleuchtet sein dürfen, allerdings nicht selber leuchten dürfen. Hierüber wird uns die Stadtverwaltung mit der Satzung in Kürze wohl Klarheit verschaffen.

Der Clou aber an der Sache: Der Laden „BIO FOR LIFE“ (und auch „blüten-stil“) beantragten eine Ausnahmegenehmigung. Laut der Beschlussvorlage kann die Verwaltung dieser Ausnahme nur unter der Bedingung zustimmen, wenn die beiden Läden vorher ihre Werbung entsprechend der Satzung geändert haben !!!
Wenn Sie es nicht glauben, die Links zu den Beschlussvorlagen finden Sie oben.

Nachtrag der Redaktion vom 14. März: Die Verwaltung hat eine erste Version der Gestaltungssatzung zur Verfügung gestellt. Leider handelt es sich vorerst um einen Scan, der keine elektronische Bearbeitung oder Suchfunktion zulässt. Trotzdem ist dieses Dokument inhaltlich sehr interessant. Wer so z.B. gegen diese Satzung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 100.000 D-Mark (ja, die Satzung ist schon etwas älter) geahndet werden kann.

Man kann in dieser Satzung aber auch den folgenden Satz lesen:

Eine letzte Anmerkung/ Frage an die Stadtverwaltung: Ist dieses Immobilienangebot im ersten Stock des ehemaligen Maltitzschen Bergamtes auch (verbotene) Werbung im Sinne der Gestaltungssatzung?