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Artikel der Kategorie ‘Landkreis’

Finanzielle Schieflage auch beim Landkreis

November 12, 2014 Von: Heiko Frey Kategorie: Landkreis, Pressemitteilung Kommentare deaktiviert

Nicht nur Dippoldiswalde hat Probleme mit dem Geld, welches immer wieder fehlt. Auch den Landkreis plagt ein derzeitiges Minus von 2,5 – 3,5 Millionen Euro. Aus diesem Grund hat der Kämmerer unseres Kreises nun eine Haushaltsperre verfügt.

Presseinformation aus der Kämmerei des Landkreises vom 11. November 2014:

Am 10.11.2014 veranlasste der Kämmerer der Landkreisbehörde Michael Jumel eine umfassende Haushaltssperre für den Ergebnis- und Finanzhaushalt des Landkreishaushalts. Sie ist zunächst bis zum 31.12.2014 befristet.

Grund der Haushaltssperre ist eine trotz Gegenmaßnahmen verschlechterte Haushaltslage. Nach jüngsten Analysen droht eine Abweichung vom Haushaltsplan i. H. v. 2,5 bis 3,5 Mio. Euro, Verbesserungen aus dem Haushalt 2013 schon gegen gerechnet. Diese Maßnahme ist erforderlich, um die langfristige Leistungsfähigkeit des Landkreises zu wahren bzw. wieder herzustellen.

Ausgenommen von der Haushaltssperre sind insbesondere alle Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund vertraglicher Verpflichtung oder einem gesetzlichen Anspruch zu leisten sind, wie z. B. eine Vielzahl sozialer Leistungen.

Auf begründeten Antrag hin können weitere Ausnahmen genehmigt werden, z.B. für alle Aufwendungen und Auszahlungen, die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind und für Maßnahmen, die der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung oder der Haushaltssicherung dienen.

Achtung: Wichtiger Termin für Kleinkläranlagenbesitzer

November 11, 2014 Von: Uwe Glöß Kategorie: Allgemein, Landkreis, Pressemitteilung, Sonstiges Kommentare deaktiviert

Öffentliche Bekanntmachung

des Landratsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, unteren Wasserbehörde,

zur Anpassung der Kleinkläranlagen an den Stand der Technik

Diese öffentliche Bekanntmachung richtet sich an alle Grundstückseigentümer die ihr häusliches Abwasser in einer Kleinkläranlage reinigen,

–   die noch nicht dem Stand der Technik entspricht,

–   die direkt in ein Gewässer einleitet oder das behandelte Abwasser auf dem Grundstück versickern lässt und

–   für die keine Übergangslösung, d. h. befristete Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 Kleinkläranlagenverordnung (unmittelbar anstehender Anschluss an ein öffentliches Abwassernetz) existiert.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kleinkläranlagen dem Stand der Technik entsprechen, d. h. eine vollbiologische Reinigungsstufe besitzen müssen. Kleinkläranlagen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, sind nachzurüsten, soweit das geltende Abwasserbeseitigungskonzept des zuständigen Abwasserzweckverbandes bzw. der Gemeinde den weiteren Betrieb der Kleinkläranlage vorsieht.

Anstelle der Nachrüstung der vorhandenen Kleinkläranlage kann auch eine abflusslose Grube errichtet werden. Hierbei ist aber zu gewährleisten, dass das gesamte häusliche Abwasser (Toiletten-, Küchen- und Badeabwässer) gesammelt und dem zuständigen Abwasserzweckverband bzw. der Gemeinde überlassen wird.

Welche Art der Entwässerung das Abwasserbeseitigungskonzept für ein Grundstück vorsieht, ist beim zuständigen Abwasserzweckverband bzw. der Gemeinde zu erfragen.

Für die Nachrüstung von Kleinkläranlagen, die nach dem geltenden Abwasserbeseitigungskonzept über 2015 hinaus betrieben werden sollen und noch nicht dem Stand der Technik entsprechen, hat der Gesetzgeber eine Übergangszeit vorgesehen, innerhalb der durch den Anlagenbetreiber eine entsprechende Nachrüstung zu erfolgen hat.

Diese Übergangszeit endet am 31. Dezember 2015.

Nach Ablauf des 31. Dezember 2015 erlischt das Wasserrecht, das bisher eine Einleitung der mechanisch oder teilbiologisch behandelten Abwässer in ein Gewässer bzw. deren Versickerung auf dem Grundstück erlaubt hat.

Die untere Wasserbehörde ist daher gehalten, Kleinkläranlagen die ab dem 1. Januar 2016 noch nicht dem Stand der Technik entsprechen, im Regelfall verschließen zu lassen. Bis zur erfolgten Nachrüstung können die Anlagen dann nur noch als abflusslose Grube betrieben werden. Dabei ist deren Dichtheit sicherzustellen. Die hierdurch anfallenden Entsorgungskosten hat der jeweilige Anlagenbetreiber zu tragen.

In nachgewiesenen Härtefällen und in den Fällen, in denen der Anlagenbetreiber die Nichteinhaltung des Termins nicht verschuldet hat bzw. wo ein Anschluss an ein öffentliche Abwassernetz bis 2018 noch ansteht, kann im Einzelfall und ausnahmsweise eine vorübergehende Duldung der Einleitung des – wenn auch mangelhaft – gereinigten Abwassers erfolgen.

Von einem fehlenden Verschulden kann regelmäßig nur dann ausgegangen werden, wenn der Anlagenbetreiber nachweist, dass er rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um die Frist einzuhalten. Das setzt voraus, dass noch im Jahr 2014 ein Vertrag über die Lieferung und den Einbau einer Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik abgeschlossen wurde, in dem das beauftragte Unternehmen verpflichtet worden ist, die Umrüstung spätestens bis 31. Dezember 2015 durchzuführen.

Die Gewässereinleitung oder Versickerung von Abwasser aus einer Kleinkläranlage  die ab 1.01.2016 nicht dem Stand der Technik entspricht, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in empfindlicher Höhe geahndet werden.

Aktuell wird die Neuerrichtung/Nachrüstung von Kleinkläranlagen bzw. die Umstellung auf eine abflusslose Grube durch das Sächsische Staatsministerium für Landwirtschaft und Umwelt gefördert. Förderbank ist die Sächsische Aufbaubank.

Anträge auf Förderung sind über den zuständigen Abwasserzweckverband oder die zuständige Gemeinde einzureichen. Eine Förderung setzt voraus, dass mit dem Bauvorhaben vor dem 31. Dezember 2015 begonnen wird.

Seit dem 18. Februar 2014 wird von der Sächsischen Aufbaubank auch ein Darlehensprogramm für Kleinkläranlagen angeboten.

Grundstückseigentümer, die derzeit noch eine Kleinkläranlage betreiben, die nicht dem Stand der Technik entspricht, sollten sich zur Vermeidung späterer Nachteile zeitnah mit dem zuständigen Abwasserzweckverband/der Gemeinde in Verbindung setzen, um das weitere zeitliche und inhaltlichen Vorgehen abzustimmen

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Tipp: Beratung und Umbau übernimmt auch die Firma AWT- Gloess aus Reinhardtsgrimma. Kontaktdaten hier.

Bitte mehr (Eigen)Werbung

Oktober 31, 2014 Von: Dippoldine Kategorie: Allgemein, Landkreis 1 Kommentar →


Gerade in diesem Artikel ging es um Marketing und Werbung. Dass eine Regionalzeitung nicht den Namen des Oberbürgermeisters eines politischen Mittelzentrums kennt, könnte zwei Gründe haben: Der Beitrag wurde von einem Praktikanten in der Redaktion “fabriziert” oder aber agiert der Bürgermeister so geräuschlos, dass er kaum wahrgenommen wird.

Die Dippoldine bedankt sich für diesen amüsanten Start ins eigentliche Wochenende.

Vier kurze Infos zum Kulturhaus

Oktober 14, 2014 Von: Heiko Frey Kategorie: Aus dem Rathaus, Kunst/Kultur, Landkreis Kommentare deaktiviert


Erstens:
Die Stadt will ein Zeichen setzen. Aus diesem Grund stimmte der Stadtrat für die Investition von 250 T€ für die brandschutztechnische Sanierung des Kulturhauses. Inwieweit für diese Arbeiten Fördergelder genehmigt werden, stand zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht fest. Aus der Kämmerei des Rathauses hieß es aber, dass notfalls die komplette Summe zur Verfügung stehen würde, da man hier auf verschiedene Rücklagen zurückgreifen könne.
Die Baumaßnahmen beinhalten allerding lediglich des Saal, das Problem der Fluchttreppe der Musikschule (und weitere) wären mit dieser Ausgabe noch nicht beseitigt.

Zweitens:
Mit der Sanierung erreicht man eine größere Wärmeisolierung des Kulturhauses. Dadurch kann man die bisherige Heizzentrale weiterhin nutzen, lediglich eine neue Zuleitung zum Seitengflügel des Gebäudes, wo derzeit Bauverwaltung und Kämmerei untergebracht sind, müsste neu gebaut werden.
In einer knappen Kampfentscheidung sprach sich der Stadtrat für diese augenscheinlich vernünftigere Variante aus, die auch durch die Mitarbeiter aus der Verwaltung empfohlen wurde. Als Alternative stand eine zweite Heizzentrale nebst neuem Gasanschluss zur Entscheidung, die zudem fast doppelt so viel Geld gekostet hätte.

Drittens:
Von der SPD-Fraktion kam der Vorschlag, für die Verwaltung geeignetere Standorte/ Büros zu suchen. Oberbürgermeister Jens Peter informierte, dass hierzu auch schon eigene Überlegungen im Rathaus durchgeführt wurden. Man suche nach Möglichkeiten, die bisher ausgelagerte Verwaltung nahe am Rathaus unterzubringen.

Viertens:
Nach den bisherigen Beschlüssen zur Sanierung und den Ausgaben, die man bereits bei der Einrichtung der Büroräume im Seitenflügel der Parksäle tätigen musste, liest sich der aktuelle Haushaltplan nahezu unglaublich:
„Die Rückgabe der Parksäle an den Landkreis ist bereits Bestandteil des Haushaltplanes.“

AfD in der Kritik

September 10, 2014 Von: Heiko Frey Kategorie: Bundespolitik, Landkreis, Parteien in Dipps, Personalien 3 Kommentare →

Es passiert nicht oft, dass sich Dippoldiswalde oder der Landkreis in der überregionalen Presse wiederfindet.

Daher machen wir hier auf einen Artikel der Online-Ausgabe der ZEIT aufmerksam, der sich für die internen Strukturen innerhalb der AfD interessiert.
Einige der hier vorkommenden Personen sind Einwohner von Dippoldiswalde:
http://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2014/09/09/aktivisten-mit-neonazi-hintergrund-in-der-sachsen-afd_16971