Und es begab sich, dass man mit den Kinderlein singen wolle, singen einige Lieder, die so gesungen werden in dieser beschaulichen Zeit, in der Zeit der langen Nächte und der Zeit der Vorfreude auf das Weihnachtsfest.

Und da die Kinderlein meist nur die erste Strophe der Texte von den Liedlein im Kopfe sich gemerket haben, machte Frau oder Mann aus einem Liederbüchlein ein paar Kopien, nichts Böses denkend oder wollend.
Aber dies bemerkte die GEMA, die es sich zum Ziele gemacht hat, die notleidenden Künstler und wenn die Künstler schon gestorben sind noch weitere 70 Jahre, ja genau noch weitere SIEBZIG JAHRE deren Erben oder deren Vertreter mit Gelde zu versorgen.
Weil ja, es kann nicht sein, dass man des Künstlers Werke so ganz umsonst, also ohne zu bezahlen, also einfach so benutzt ohne der GEMA ihren Teil zu geben. Und so kostete diese gar fürchterliche Schandtat (auch Raubkopie genannt) die Frau oder den Mann oder gar die Kinderlein so einige €uronen. Und die GEMA war versorgt und der tote Künstler auch.
Aber es gab da einige gute Leut, die dachten sich:
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