
Übervolle Behälter (Foto: ZAOE)
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) will vom 1. Juli an gegen übervolle Restabfallbehälter vorgehen, deren Inhalt so überquillt, dass sie sich nicht schließen lassen und die Deckel an der Seite herunterhängen oder mehr als 45 Grad geöffnet sind.
„Gebührengerechtigkeit und Unfallschutz lassen uns so handelnâ€, sagt Raimund Otteni, Geschäftsführer des Zweckverbandes.
„Es gibt Menschen, die regelmäßig zehn Liter und mehr in den Behälter pressen als reingehört. Das ist ungerecht gegenüber den Menschen, die ihre Behälter ordnungsgemäß befüllenâ€. Damit entgingen dem Verband Gebühren. Geht man beispielsweise im Verbandsgebiet von fünf Prozent Behälter mit zehn Liter überfülltes Volumen aus, so entspricht dies einer Jahresgebühr von rund 47.500 Euro.
Nicht zu vernachlässigen ist der Unfallschutz. So könnten beim Entleeren der Behälter Abfälle herausfallen und den Müllwerker verletzen. Ungeklärt ist auch die Frage, wer die Verschmutzung dann beseitigt.
Vom 1. Juli an wird der ZAOE gegen die Müllsünder vorgehen. Jeder übervolle Behälter wird dann nach der Leerung mit einem grünen Aufkleber versehen. Darauf wird auf die Ordnungswidrigkeit hingewiesen und gebeten, eine Überfüllung des Behälters zukünftig zu unterlassen. Der Entsorger teilt dem Verband täglich die betreffenden Behälternummern mit.
Im ersten Widerholungsfall wird der Grundstückseigentümer per Schreiben aufgefordert, die Satzung des ZAOE einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld. Trotzdem wird der Behälter geleert.
Wird im zweiten Widerholungsfall der Behälter überfüllt bereitgestellt, erhält der Grundstückseigentümer dann einen Bußgeldbescheid.
„Grundsätzlich hat jeder Grundstückseigentümer die Möglichkeit, jeder Zeit einen größeren Abfallbehälter zu wählenâ€, führt Otteni weiter aus. Dies bedeute aber nicht, dass der Behälter dann zu jedem Termin laut Abfallkalender zur Entleerung bereitgestellt werden müsste. Otteni: „Der ZAOE bietet gern Hilfe an. Abfallberater geben Tipps zur richtigen Trennung der Abfälle und welche Behältergröße die richtige istâ€.
Sollte kurzfristig einmal mehr Restabfall anfallen als in den Abfallbehälter passt, so kann ein Restabfallsack des ZAOE genutzt werden. Mit der Gebühr von fünf Euro ist die Entsorgung des Restabfallsackes dann abgegolten und kann zum Termin zur Abholung bereitgestellt werden. Erworben werden kann der Abfallsack in der Geschäftsstelle und auf allen Wertstoffhöfen und Umladestationen des ZAOE oder bei den beauftragten Entsorgungsunternehmen. Bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen ist vorab anzufragen.
www.zaoe.de
Geschäftsstelle des ZAOE
Tel.: 0351 40404800
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