Dippser StattZeitung

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Artikel der Kategorie ‘StattVerwaltung/ StattRat’

FRM – TV fragt nach

April 16, 2014 Von: Heiko Frey Kategorie: Bürgermeisterwahl 2014, Dippolds Info, Kernstadt Dippoldiswalde, Personalien, StattVerwaltung/ StattRat, Veranstaltungen Kommentare deaktiviert

Der hier verlinkte Beitrag ist dadurch entstanden, weil FRM-TV als beteiligter Partner bei der Kandidatenvorstellung über den zahlreichen Schriftwechsel ständig informiert wurde:

Anmerkung: Als Mitorganisator der Veranstaltung zur Vorstellung der Bürgermeisterkandidaten denke ich nicht, dass seitens des Kulturhauses die Vorstellung blockiert werden sollte. Vielmehr gibt es anscheinend kein gutes Baumanagement, was die längst überfällige Wiedereröffnung des kleinen Saals im Kulturhaus überwachen kann.
Die Kulturhausleitung dürfte aber von sich aus keine Termine anbieten, die vom eigenen Haus nicht gewährleistet werden können. Und wenn man dort vielleicht mal einen Fehler gemacht hat, so hat man sich dafür zu entschuldigen und gemeinsam nach Alternativen zu suchen.
Für die Angestellten, die Kultur und Gastfreundschaft verkaufen sollen, waren die vergangenen Tage kein Ruhmesblatt.

Bevor es weitere Nachfragen oder Mutmaßungen geben sollte: Bei der Abstimmung des Termins für die Veranstaltung haben wir erfahren, dass die Sächsische Zeitung ebenfalls ein Bürgermeisterforum plant. Wir haben unsererseits sofort Kontakt zur Redaktion aufgenommen, um hier vielleicht inhaltliche Abstimmungen vornehmen zu können. Dies wird seitens der Zeitung nicht gewünscht, erfuhren wir bei einem ansonsten netten Telefonat.

Bauamt wieder selbstständig

April 09, 2014 Von: Heiko Frey Kategorie: Aus dem Rathaus, Dippolds Info, Personalien, StattVerwaltung/ StattRat 3 Kommentare →

Die Strukturen der Verwaltung im Rathaus sind einzig und allein Angelegenheit des Bürgermeisters. Darauf pochte Amtsinhaber Ralf Kerndt in den letzten Monaten immer wieder sehr energisch. Die aktuellen Geschehnisse lassen allerdings vermuten, dass hier der Oberbürgermeister nicht mehr Herr der Lage ist.

Irgendwann Mitte des Jahres 2012 wurde Mathias Kröhnert, bis dato Bauamtsleiter, von diesem Posten entbunden. Der Bürgermeister glaubte, dieses Amt zusätzlich zu seinen Aufgaben übernehmen zu können. Später wurde das Bauamt dem Fachbereich Finanzverwaltung, also der Kämmerei, unterstellt.

Hier gab es jedoch große Probleme und Abstimmungsschwierigkeiten. Die Kritik der Stadträte war gewaltig, aber Kerndt bestand auf der zweigliedrigen Verwaltung, also Hauptamt und Kämmerei. Auch bei den Vorstellungsrunden in Schmiedeberg muss das unselbständige Bauamt immer wieder zur Sprache gekommen sein.

Da der Oberbürgermeister, zumindest nach Ansicht der Stadträte, belehrungsresistent erschien, verlangten diese die Schaffung der Stelle eines Beigeordneten. Diesem Schachzug musste sich Ralf Kerndt beugen, allerdings kostet der neue Beigeordnete dem Steuerzahler eine ganze Stange Geld.

In den letzten Wochen kam dann die Kämmerei immens unter Druck. Die doppelte Buchführung bekommt man nicht in den Griff, obgleich hier Dipps eigentlich Vorreiter sein sollte. Die Computer funktionieren nicht wie geplant, die Jahresabschlüsse (noch von 2011) liegen bisher noch nicht vor und auch der erste Entwurf des Haushaltplan für 2014 wird wohl erst Mitte des Jahres präsentiert werden können.

Aber nun, so kann man auf der Homepage der Stadt nachlesen, arbeitet das Bauamt wieder als eigenständige Verwaltungseinheit. Chef, also „Fachbereichsleiter der Bauverwaltung“ ist    –    der Oberbürgermeister Ralf Kerndt.

Feuerwehr übernimmt Baumfäll-Service

April 03, 2014 Von: Heiko Frey Kategorie: Aus dem Rathaus, Kernstadt Dippoldiswalde, Rettungsdienste, StattVerwaltung/ StattRat 2 Kommentare →

Wenn in Dipps der Hubsteiger der Feuerwehr unterwegs ist, bleibt dies in der Regel nicht lange unbeobachtet. Und so hätte gestern ein findiger Gastronom bestimmt gute Geschäfte gemacht, als dieses Fahrzeug nebst Besatzung vor Ort war, um einen größeren Baum in einem privaten Grundstück in der Dippser Siedlung zu fällen.

Der Einsatz begann bereits am zeitigen Nachmittag und endete wohl erst kurz vor 20 Uhr. Mit Hinblick auf die hier anfallenden Kosten, und diese dürften sich durchaus im 4-stelligen Bereich bewegen, blickten verschiedene Anwohner immer wieder kritisch auf die Uhr. Laut dem Oberbürgermeister, dies ergab eine Anfrage bei der parallel stattfindenen Stadtratssitzung, werden die Einsätze der Feuerwehr allein durch den Wehrleiter veranlasst. Somit konnte er keine Antwort hierzu geben. Auch eine Nachfrage, warum die Fällung dieses gesunden und standsicheren Baumes jetzt in der Vegetationsperiode stattfindet, blieb seinerseits unbeantwortet. OB Kerndt vermutete letztendlich eine Übung, wo das Zusammenspiel zwischen Hubsteiger und dem Umgang mit entsprechender Sägetechnik gelernt werden soll. Seitens der Beobachter des Vorganges brachte diese Antwort ein erstauntes Lächeln: „Das glaubt der doch selber nicht!“

Als Autor dieser Zeilen habe ich ein „besonderes Verhältnis“ zu diesem Fahrzeug. Die Anschaffung des Hubsteigers erfolgte über ein Förderprogramm für grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Die Partnerstadt Bilina war bei diesem Geschäft sozusagen mit eingebunden. In der Summe ging es um etwa 500.000 Euro, die das Fahrzeug letztendlich gekostet hat. Und bei der Vorbereitung der Städtepartnerschaft habe ich ein größeres Mosaiksteinchen beigetragen.

Von daher halte ich es durchaus für legitim, mal nachzufragen, wie dieses Fahrzeug nun genutzt wird. Dies habe ich auch schon einmal getan, als die Feuerwehr 2012 den Rathausschlüssel für den Faschingsverein „retten“ musste. Damals wurde dieser Einsatz als „Stellplatzprobe“ bezeichnet.

OB Kerndt tritt Demokratie mit Füßen!

April 03, 2014 Von: Heiko Frey Kategorie: Aus dem Rathaus, Kommunalwahlen 2014, Parteien in Dipps, Personalien, StattVerwaltung/ StattRat 2 Kommentare →

Richtig gelesen. Diesmal kein Frage- sondern ein Ausrufezeichen. Warum?

Stadtratssitzungen sollen i.d.R. öffentlich sein. Das hier in Dippoldiswalde sehr kreativ versucht wird, alle kritischen Themen im Rahmen der Nichtöffentlichkeit vorzuberaten, war schon öfters ein Thema in der StattZeitung. Der Plebs sollte doch nur das erfahren, was den Stadträten und der Verwaltung auch genehm ist.

In der letzten Zeit wurde von OB Kerndt zunehmend dazu übergegangen, Anfragen von Stadträten, die im öffentlichen Teil gestellt wurden, später schriftlich zu beantworten. Nun kann man ja verstehen, dass nicht alle Fragen sofort beantwortet werden können. Und den Fragestellern ist eine konkrete Antwort sicherlich auch lieber als belangloses Bla Bla.

Meine gestrige Frage an den Bürgermeister, wie nun auch ein interessierter Bürger als Gast der Stadtratssitzung von dieser Antwort Kenntnis erhalten könne, endete in einem demokratischen Fiasko. Sinngemäß: Dies ginge niemanden etwas an.

Lediglich Karelli Krischker (SPD) bewegte diese Antwort. Sie fragte nach, ob nun die schriftlichen Antworten als öffentlich zu betrachten wären oder ob diese Informationen zum geheimen Teil der Stadtratssitzungen zählen. Antwort vom Oberbürgermeister: Diese Auskünfte unterliegen nicht der Geheimhaltung.

Aufgrund der kurzen Restlaufzeit der Amtszeit von OB Kerndt verzichten wir auf eine Klärung dieser Frage über das Kommunalamt. Als Wähler am 25. Mai sollte man allerdings ganz genau seine Kandidaten angucken und nachfragen, ob diese nur für ihre eigene Neugier in den Stadtrat/ Ortschaftsrat wollen oder ob sie doch die Interessen ihrer Wähler dort vertreten möchten.

“Vorrangig” verkauft das Dippser Rathaus keine Meldedaten von Bürgern

April 02, 2014 Von: Heiko Frey Kategorie: Aus dem Rathaus, StattVerwaltung/ StattRat Kommentare deaktiviert

Kann jemand diese Antwort für uns übersetzen?

In der letzten Stadtratssitzung stellte die StattZeitung die Frage, ob im Dippser Rathaus persönliche Daten von Bürgern verkauft werden. Der Oberbürgermeister versprach eine schriftliche Antwort. Diese ging uns heute (10 Uhr), also wenige Stunden vor der nächsten Zusammenkunft der Stadträte per Mail zu.

Mehr ist hierzu nicht zu sagen.

Sehr geehrter Herr Frey,

im Folgenden erhalten Sie die Stellungnahme zu Ihrer Anfrage aus der Stadtratssitzung März.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Kerndt
Oberbürgermeister
Große Kreisstadt Dippoldiswalde

 

Vorrangig wird die These zurückgewiesen, dass ein Verkauf von Meldedaten an Dritte stattfindet.

 

Der Gesetzgeber unterscheidet bei Meldeauskünften zwischen einfacher und erweiterter Melderegisterauskunft an Private.

1. einfache Melderegisterauskunft

Die einfache Melderegisterauskunft beinhaltet die Auskunft über Vor- und Familiename, Doktorgrad und gegenwärtige Anschriften einzelner bestimmter Einwohner.

Vorraussetzung für die Auskunft des Antragstellers sind die Bezeichnung des Vor- und Familiennamens des Betroffenen sowie mindestens zwei weitere seiner gespeicherten Daten (z.B. Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, Anschrift ggf. frühere Anschrift o.a.)

Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Auskunft unterbleibt, wenn für die Meldebehörde Grund für die Annahme besteht, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.

2. erweiterte Melderegisterauskunft

Die erweiterte Melderegisterauskunft beinhaltet neben den der unter 1. genannten Daten unter anderem die Auskunft über Tag und Ort der Geburt; Familienstand; Sterbetag und –ort.

Zusätzlich zur Vorrausetzung unter 1. muss der Antragsteller ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Ein berechtigtes Interesse liegt nur vor, wenn es dem Antragsteller nicht zugemutet werden kann, die Daten selbst bei dem Betroffenen zu erheben. Dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft macht.

Gebührenseitig bestimmt sich die Höhe bei Meldeauskünften nach dem Sächsischen Kostenverzeichnis.

Des Weiteren können einfache Melderegisterauskünfte unter den Voraussetzungen von 1. auch mittels automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Hierbei dient beispielsweise der automatisierte Abruf über das Kommunale Kernmelderegister (KKM). Diese Auskünfte sind ebenfalls gebührenpflichtig.

Es besteht die Möglichkeit nach dem Sächsischen Meldegesetz diesem automatisierten Abruf über das Internet zu widersprechen und sich dadurch eine Übermittlungssperre einrichten zu lassen. Dieser Widerspruch gilt jedoch nur für den Abruf über das Internet wie beispielsweise über das Kommunale Kernmelderegister. (dazu ist im Anhang das Formular für das Einrichten der Übermittlungssperre, „e)“ nochmals vorzufinden)

Die Schlussfolgerung bei Meldeauskünften ist somit, dass dadurch nicht ein Verkauf von Meldedaten bestehen kann oder erzielt wird. Vielmehr besteht durch die Gegebenheiten und auch Einschränkungen, die der Gesetzgeber geschaffen hat, die Möglichkeit Auskünfte über Personen zu erhalten, bei denen man schlussendlich vor der Antragstellung selbst Daten dieser betroffenen Person in Erfahrung bringen musste und die nicht über die Meldebehörde zu erhalten sind (siehe Vorrausetzung 1.)