Dippser StattZeitung

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Sportgutscheine für Erstklässler

Februar 08, 2012 Von: Uwe Glöß Kategorie: Allgemein

aus dem Medienticker Sachsen:

Kultus- und Sportminister Roland Wöller hat heute (6. Februar 2012) gemeinsam mit dem Generalsekretär des Landessportbundes Sachsen, Dr. Ulf Tippelt, an die Erstklässler der Freitaler Glückauf-Grundschule Sportgutscheine verteilt. Damit fiel zugleich der Startschuss für eine neue Runde des Landesprojektes „KOMM! in den Sportverein“. Neu ist, dass in diesem Schuljahr erstmals die Grund- und Förderschüler der 1. Klasse den Gutschein erhalten. „Wir wollen in Zukunft die Zusammenarbeit von Sportvereinen und Kindertagesstätten verstärken, damit schon die Jüngsten ausreichend Bewegungsangebote erhalten und erste Kontakte mit Vereinen knüpfen. Damit beim Übergang in die Grundschule die enge Bindung zum Sport bestehen bleibt, erhalten ab sofort die Erstklässler den Gutschein“, erklärte Wöller. Bisher gingen die Gutscheine an die Grund- und Förderschüler der 3. Klasse.

Alle 33.649 sächsischen Grund- und Förderschüler der 1. Klasse erhalten noch vor den Winterferien die Mitgliedschaft in einem Sportverein im Wert von bis zu 50 Euro vom Freistaat geschenkt. Damit soll der Zugang zu einem Sportverein erleichtert werden. Die Mädchen und Jungen haben so die Chance, Vereine in ihrer Umgebung kennenzulernen und dort regelmäßig zu trainieren. „Wir wollen die Kinder dazu motivieren, sich mehr zu bewegen. Sie sollen außerdem die Vorteile einer Vereinsmitgliedschaft kennenlernen. Dabei darf die Teilnahme an einem Verein nicht von der sozialen Herkunft der Kinder abhängig sein“, begründete der Minister das Engagement des Freistaates. Der Sport im Verein sei gut, um neue Freunde kennenzulernen, stärke die körperliche Fitness und das Selbstbewusstsein. „Sport macht Kinder stark und vermittelt ihnen wichtige Werte wie Teamgeist, Fairness und Ausdauer. Außerdem müssen sich die Schüler nach dem Lernen auch mal richtig austoben können. Das sorgt für Stressabbau, bessere Laune und gute Noten”, so Wöller weiter.

Das Kultusministerium unterstützt die Vereinsmitgliedschaft von Schulkindern seit 2009. Bisher wurden rund 26.000 Gutscheine eingelöst und die sächsischen Vereine konnten rund 6.600 neue Mitglieder begrüßen. „Natürlich freuen wir uns über jedes neue Mitglied in unserer Sportfamilie. ‚KOMM! in den Sportverein‘ wirbt darüber hinaus für die Attraktivität und Vielfalt des sächsischen Vereinssports. Ich würde mich freuen, wenn sich viele Erstklässler für regelmäßiges Sporttreiben in einem unserer Vereine begeistern lassen und Sport sie dauerhaft begleitet. Dies wäre gut für Gesundheit und Wohlbefinden, aber auch für die Entwicklung der jungen Persönlichkeiten und den Zusammenhalt untereinander. An unsere Sportvereine geht der Aufruf, auf die Verantwortlichen in den Grundschulen zuzugehen und ihre vielfältigen, attraktiven Angebote publik zu machen“, sagte LSB-Generalsekretär Ulf Tippelt.

Dippser Altbergbau bei Spiegel online

Februar 08, 2012 Von: Heiko Frey Kategorie: Dippolds Info, Historisches, Kultur, Tourismus, Umwelt

Dieser Linktipp wird wohl fast alle Dippser interessieren. Spiegel online berichtet nicht nur umfangreich über die archäologischen Grabungen und Funde unter Dippoldiswalde sondern liefert gleichzeitig auch noch einen fast 4-minütigen Film mit:

Gästeführer präsentieren Weesenstein

Februar 08, 2012 Von: Heiko Frey Kategorie: Allgemein

Nach dem Brand der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar wurden in den letzten Jahren viele öffentliche Baudenkmale einer Brandschutzsanierung unterzogen. Auf Schloss Weesenstein wurde diese Modernisierung kürzlich beendet. Das Ringen um die Kompromisse zwischen den Schutzzielen beim Einbau der Brandschutztechnik und der Denkmalpflege zur Erhaltung der historischen Bausubstanz ist Gegenstand kostenloser Sonderführungen.
Diese finden am Sonntag, den 12.02.2012 in der Zeit von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr, halbstündlich beginnend statt.

Anlass ist der „Weltgästeführertag“ des Bundesverbandes der Gästeführer in Deutschland (BVGD). Die Gästeführer Silbernes Erzgebirge knüpfen dabei an das bundesweite Motto „Durch Tür und Tor“ an und werden die Blicke der Gäste auch auf historische Tore, Türen und Fenster lenken. Die Erhaltung bauhistorischer Kleinteile wie Klinken, Riegel, Schlüsselschilder und Fensterbeschläge wird vom Besucher angesichts der großen Ausstellungsstücke in der Regel kaum wahrgenommen. Doch genau hier spielt die Denkmalpflege in Anbetracht der Sanierungswellen, die einem Baudenkmal in gewissen Abständen widerfahren, eine besondere Rolle.

Die Führungen werden gratis angeboten! Es ist der reguläre Museumseintritt zu entrichten. Mit der Eintrittskarte haben Sie vor und nach der Führung Gelegenheit die umfangreiche Ausstellung in den Burg- und Schlossräumen zu besichtigen.

Im Rahmen dieses Aktionstages bitten die Gästeführer um Spenden zur Erhaltung der Königlichen Feuerspritze von Schloss Weesenstein aus dem 19. Jahrhundert. Das Restaurierungsziel liegt in der Freilegung der originalen (vermutlich grünen) Farbigkeit und der Sicherung und Stabilisierung der Holzkonstruktion.

Für diesen Veranstaltungshinweis bedanken wir uns bei Gunter Fichte, Vorsitzender des Vereins Gästeführer Silbernes Erzgebirge.
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.gaestefuehrer-silbernes-erzgebirge.de

Dippoldiswalde geht das Geld aus!

Februar 08, 2012 Von: Heiko Frey Kategorie: Personalien, Service, StattVerwaltung/ StattRat

  • Dies (Anm. d. Red.: Ein Haushaltdefizit von über einer Mio Euro) wird im Rahmen der Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde zur Beanstandung des Haushalts führen. Mit entsprechenden Sanktionen muss gerechnet werden. Die Leistungsfähigkeit der Stadt ist nicht gewahrt.
  • Die Investitions- und Finanzierungstätigkeit (rund 1,94 Mio. Euro) muss allein aus bestehender Liquidität bezahlt werden. Auf diese Weise wird diese nach und nach aufgebraucht. Bereits 2013 kann es damit zu Liquiditätsengpässen und der dauerhaften Aufnahme von Kassenkrediten kommen.
  • Die Stadt muss sich mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 neu ausrichten und auch unlukrative Entscheidungen in Erwägung zu ziehen sowie Konsolidierungsansätze konsequent durchsetzen.

Diese Zitate befinden sich in einer Vorlage des heute tagenden Technischen Ausschusses. Aber wir konnte es soweit kommen? Bisher sonnte man sich im Rathaus gern mit der in den letzten Jahren kontinuierlich gesunkenen Pro-Kopf-Verschuldung. Und hier steht Dipps mit ca. 700-850 Euro pro Einwohner vergleichsweise gut da.

Schuld gibt man in erster Linie der neuen doppelten Haushaltführung. Hier werden u.a. seit einigen Jahren – wie in jedem Betrieb üblich – auch die Abschreibung von Immobilien bewertet. Als dies noch nicht erfolgte, lebte man quasi auf Kosten der nachfolgenden Generation – verfrühstückte so das Geld der Kinder und Enkel.

Mit der Doppik werden die Kommunen gezwungen, die Werte/ Abschreibungen von neuen Schulen, neuen Marktplätzen und Rathäusern (oder Busbahnhöfen) u.s.w. zu erhalten, so dass hier in den kommenden Jahren immer wieder Geld für Investitionen oder Erhaltungsarbeiten zur Verfügung steht.

Bisher bediente man sich in Dippoldiswalde hierfür aus der Liquiditätsreserve/ Sparbüchse. Diese wird aber in absehbarer Zeit (spätestens 2013) vollkommen leer sein. Und was dann?

In der Vergangenheit gab es nur wenige Stadträte, die sich dieses Problems bewusst waren. Gern wurden immer wieder Bauvorhaben in Dipps (z.B. Alte Pforte oder Feuerwehrdepot) abgenickt. Lediglich von Stadtrat Falk Kühn-Meisegeier sind Hinweise bzw. ernste Nachfragen bekannt, ob sich Dippoldiswalde diese Investitionen überhaupt leisten könne.

Rechtliche Änderungen für Waldwege

Februar 07, 2012 Von: Heiko Frey Kategorie: Der Stadtrat (berichtet), Freizeit und Erholung, Tourismus, Umwelt

Im Zuge mit den Diskussionen zur Notwendigkeit der Baumfällungen in der Birkenleite plant die Stadt Dipps nun Veränderungen für die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten. Im Amtsdeutsch heißt dies: Die Wege sind/ werden “öffentlich gewidmet” oder eine bereits bestehende “Widmung wird eingezogen” – der Weg wird also wieder entwidmet.
Mit diesem Thema beschäftigte sich der Dippser Haupt- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung im Januar. Die entsprechende Beschlussvorlage finden Sie hier. In der Anlage zur Beschlussvorlage befand sich eine Übersicht über den Zustand und die Bewertung von 11 Waldwegen im Stadtgebiet. Die Birkenleite findet sich allerdings nicht unter diesen bezeichneten Wegen wieder. Eine Nachfrage der StattZeitung im Rathaus ergab, dass dieser Wanderweg bisher auch nicht öffentlich gewidmet war.

Über die Beratung im Hauptausschuss informierte uns Oberbürgermeister Ralf Kerndt, dessen Information wir hier gern unbearbeitet wiedergeben möchten:

Einziehung von Waldwegen
In der Beratung des Haupt- und Verwaltungsausschusses am 25. Januar 2012 wurde dieser Sachverhalt im Beisein der Ortsvorsteher und Ortswanderwegewarte diskutiert.

Ausgangspunkt der Diskussion über das Warum der Widmung von Waldwegen waren die zahlreichen Baumfällungen in der Birkenleite Anfang dieses Jahres und die damit verbundenen Fragen nach deren Notwendigkeit.

Darlegung des Unterschiedes zwischen Einziehung und Widmung zum jetzigen Status Quo.

Widmung
Mit der Widmung eines Weges als öffentlichen Weg regelt sich dessen rechtliche Beurteilung ausschließlich nach dem Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG). Der Weg gilt dann als öffentlicher Bereich und nicht als Waldfläche. Somit muss er als öffentlicher Weg auch allen Erfordernissen dieser Rechtsnorm an öffentliche Straßen gerecht werden. Dies beinhaltet vor allem erhöhte Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten und erhöhte Haftungsansprüche.
Derzeit gelten die Wege als öffentliche Wege i. S. d. SächsStrG, die für öffentliche Straßen und Wege typische Unterhaltungslast und Verkehrssicherungspflicht trägt komplett der Baulastträger, also die Stadt.

Einziehung
Wird die Widmung eingezogen, gilt der Weg als reiner Waldweg und seine rechtliche Beurteilung richtet sich allein nach dem Sächsischen Waldgesetz (SächsWaldG). Dort ist sowohl das allgemeine Betretungsrecht verankert, als auch die eingeschränkte Haftungsverantwortung des Waldbesitzers geregelt.
Sofern eine Einziehung erfolgt, gelten die Wege als Waldwege i. S. d. SächsWaldG. Unterhaltungslast und Verkehrssicherungspflicht trägt der jeweilige Waldbesitzer, wobei die Unterhaltunglast grundsätzlich auf die Sicherstellung und Gewährleistung des Betretungsrechtes (Begehbarkeit und Zugängigkeit) abzielt und die Verkehrssicherungspflicht nur auf atypische Gefahren beschränkt ist.

Es sollte nicht der Anschein erweckt werden, dass Wege dem Wald überlassen werden und in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehen.     Den gesamten Artikel lesen →