Begründete Kontrolle oder Abzocke ?
Fahrzeugführer sind nicht begeistert, wenn sie einen „Blitzer“ bemerken. Meistens stehen diese Geräte an Stellen, wo man sie nicht erwartet. Ist das aber wirklich berechtigt ? Sicher nicht immer. Schon im August 2009 gab es eine Pressemitteilung dazu, in der es heißt:
Mit einem heute veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die anlasslose Verfolgung von Straßenverkehrsverstößen mit Videotechnik derzeit keine rechtsstaatliche Grundlage hat (B. v. 11.08.2009, Az. 2 BvR 941/08).
Dazu erklärt Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD): „Datenschützer beobachten seit Jahren mit Sorge und Kritik, wie die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten mit modernsten Mitteln weiterentwickelt wird, ohne dass von der Praxis und dem Gesetzgeber hinreichende Gewährleistungen zur Wahrung der Betroffenenrechte bestehen. Dies führt im Ergebnis zu undurchsichtigen und oft nicht überprüfbaren Verfahren und zur Beschneidung des Rechtsschutzes für die Betroffenen. Es steht außer Frage, dass Verstöße im Straßenverkehr wegen der damit verbundenen Gefährdung von Leib und Leben streng verfolgt werden müssen. Spätestens nach der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes muss aber Schluss sein mit der Eigenmächtigkeit der Behörden bei den Kontrollen. Sie stellt die Sanktionierung von Verkehrsverstößen in Frage. Von den Erhebungen im Straßenverkehr sind potenziell alle daran Teilnehmenden, also alle Menschen, betroffen. Es muss insbesondere durch transparente Verfahren gesetzlich klar sein, dass Fehler korrigiert werden können und kein Eigenleben entwickeln.“
Für mich stellt sich nun die Frage: Ist eine Geschwindigkeitskontrolle wie hier in der Baustelle Ulberndorf wirklich angebracht?
Es ist doch eher so, dass die Kasse der Kommune gefüllt werden muss. Bußgelder sind eine feste Einnahmegröße, die es zu erfüllen gilt. Egal wie, egal wo! In dieser Baustelle könnte auch noch die “Kurvengeschwindigkeit” gemessen werden. Hier fährt man Slalom um die abgebauten Schienen der Kleinbahn.
Am Rande sei noch bemerkt: Ich bin nicht in die Falle getapst.