Pilze sammeln – aber richtig!
„…war viel Schwamme ißt, daar spart es teire Brut …“ – so heißt es in Gottfried Lattermann’s „Schwammemarsch“ von 1918. Volkslieder können uns Einblicke geben in die Zeit, in der sie entstanden. Diese Nachkriegsjahre waren zweifellos geprägt von sozialer Notlage und da war das Gratisangebot der Natur ein willkommenes „Zugemüs“, auf das arme Leute nicht verzichten konnten. Heute gestaltet sich die Ernährungslage bei uns so, dass grundsätzlich niemand mehr auf das Pilze Sammeln angewiesen ist; für die meisten Pilzsammler ist es eher eine Art Sport, das Frönen einer Leidenschaft, gleichsam dem Jagen und Fischen. Man könnte meinen, hier offenbaren sich unsere Ur-Instinkte.
Wer Pilze sammelt – gemeint sind hier nur die Fruchtkörper, der Pilz selbst befindet sich meist im Boden oder im Holz – der sollte aber auch einiges wissen und beachten!
Pilze haben kein Chlorophyll (Blattgrün)und sie können daher auch keinen Stoffwechsel auf Basis der Photosynthese vollziehen, wie die anderen Grünpflanzen. Sie leben daher sowohl saprophytisch (fäulnisbewohnend), parasitisch (schmarotzend), als auch in Symbiose (Lebensgemeinschaft) und beziehen auf diese Weise ihre Nährstoffe. So umgeben z.B. Pilze die Wurzelspitzen unserer Bäume und sie schließen quasi den Boden für das Wurzelwachstum auf, während der Pilz seinerseits von der Gehölzpflanze profitiert. Und so funktioniert das bestens in der Natur! Wird aber dieses natürliche System gestört, z. B. durch Verhinderung der Erhaltung und Ausbreitung von Pilzen, eben durch das übermäßige Absammeln der Sporen („Samen“) tragenden Fruchtkörper, so schaden wir den Bäumen und dem Ökosystem.
Aufgrund ihrer Bedeutung für Wachstum und Zersetzung sind Pilze eine unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren der natürlichen Kreisläufe und sie werden daher bereits in verschiedenen europäischen Ländern durch Rechtvorschriften geschützt. So gibt es temporäre und lokale Sammelverbote, Mengenbegrenzungen, Erlaubnispflichtigkeit etc. Derartige direkte Restriktionen haben wir zwar in Deutschland (noch) nicht, aber in unserem Wald- und Naturschutzrecht sind sehr wohl zu beachtende Vorschriften enthalten.
Nach Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung sind eine ganze Reihe Pilzarten und deren Lebensräume geschützt. Das Sammeln von Steinpilz, Pfifferling, Schweinsohr, Brätling, Birkenpilz, Rotkappe und Morcheln ist nur freigegeben, „… soweit sie in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden.“
Von der oberen Forstbehörde wir dazu kommentiert: „Wer das Aneignungsrecht nach § 14 SächsWaldG für sich in Anspruch nimmt, d.h. wer … Waldfrüchte … sammelt, nimmt ein sonst der Rechtsordnung fremdes Sonderrecht zur Ernte auf fremden Grund und Boden in Anspruch. Das setzt voraus, dass ihm die Grenzen des Sonderrechtes bekannt sind. Eine Berufung auf irgendeine Form der Unkenntnis scheidet aus.“ Das bedeutet, wer die Pilze sammelt, ist dafür verantwortlich, dass keine geschützten Arten im Korb liegen. Das o.g. Aneignungsrecht ist Teil des Betretungsrechtes zu Erholungszwecken. Die arbeits- oder gewerbsmäßige Pilzsuche ist nicht Teil dieses Rechtes und die Aneignung ohne besondere Erlaubnis des Waldbesitzers als Diebstahl strafbar. Die nicht geschützten Pilze dürfen auch nach dem Waldrecht ohne besondere Erlaubnis des Waldbesitzers („Sammelschein“) nur für den persönlichen Bedarf entnommen werden. Das entspricht einer Menge, die eine Person bei einer Mahlzeit verspeist. Nach Meinung der Ernährungswissenschaft sind das etwa 500g Frischpilze und das höchstens einmal pro Woche, denn Pilze sind schwer verdaulich und in ihnen können sich so allerhand „ungute“ Stoffe (Gifte, Radioaktivität) akkumulieren.
Eine Information des Staatsbetriebes Sachsenforst
Fotos: Harald Weber
August 8th, 2010 at 23:15
[...] vermuten, dass die Pilzsaison längst begonnen hat. Nur gut, dass der Staatsbetrieb Sachsenforst im untenstehenden Beitrag allzu sammelwütige Pilzsucher einbremst, damit das Ökosystem Natur nicht geschädigt wird. Sicher [...]